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Band XI.
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Pennsylvamsche Convention, 1838.

lt«. Ich habe mich jedoch nicht erl)obe«/r?dn-vorzubrmgen, sondern um sur cmen Jrrthmn. i « ' ^ spä-

ten, welchen ich früher begrenz, mdem ich ^Aräalichkeit der Aemtertcren Abschnitt eine Bestimmung über dir Unverirng ein

getroffen worden sei. Ich irrte mich tu . '^.uie dieselbe

Wort über den Ort und die Abfassung düster Aba Aemter in die-

gegenwärtig vorgeschlagen ist, 1 ° wird sie sich "w > Abschnitt darausstm Abschnitte beziehen. Wenn nian einen bestnvcrn ' ^ gzestim-

machte, so wurde sie auf alle Aemter anwendbar teut. & r ciiu ^chmung jetzt vorliegt, so könnte ein Richter ein EongrepM tz anrathen,möchte es deshalb dem Herrn von Lancastcr als zwecki llsdie Elausel nicht als einen Anhang zu diesem Abschnitt rorz gdcru als einen besondern Abschnitt.

Hr. 5) i e st e r sagte: wenn der Herr von Susqnehanna sich nicht irrtin der Auslegung der Wirkung meiner Abänderung, so ist solches nichtvon mir beabsichtigt worden. Aber ich wüßte nicht, daß die Ansicht desHerrn richtig wäre. Es ist meine Absicht, sagte Hr. H., die Bestimmungauf alle Beamten anwendbar zu machen. Ich glaube, der Herr irrt sichin seiner Auslegung. Ich will jedoch die erste Zeile meiner Bestimmung

dahin abändern, so daß sie lautet "zu irgend einem Amte" anstatt "einemAmte."

Die also modifizirte Abänderung wurde alsdann ohne Theilung ange-nommen.

Hr. Porter, von Rortbampton, sagte: ^Enker^wrsichstich dereine Bestimmung über die Unverträglichkeit \ -fL stifte von

Mitglieder der Gesetzgebung aufgenommen worden wäre. --ss-üie vi1812 schließt sievonAemlern aus, und ich wünschte dc.i ans'chließicheGrundsatz dieser Akte in die Conststuüon aufgenommen zu sehen. D.e al-te Bestimmung lautet also: „ . . w ^

"Kein Eongreßinstgsied aus diesem Staate, und einun-trer irgend ein Amt des Vertrauens oder eine su g )t J L c jj, fn ®tcr den Vereinigten £taatni fuhrt ot« bf Heuet, i ^

das Amt eines Richters, Sekretärs, ischatzmeu e , P , ^crstaments-Registrators und R-corders von Kanibrwsen,bmPen !st, oderirgend ein anderes Amt, womit gesetzlich ein Gehalt m H. Gesetz-wqend ein anderes Amt bekleiden oder führen, welches znn, '^^iisiateügebnngen mit den Aemtern oder Anstellungen unter d ^ 8

Staaten unverträglich erklären werden."

Allein die Akte von 1812 führte den Grundsatz weiter ans,•»««geilzwanzig Mitglieder der Gesetzgebung im Jahr 1809 BestallungTaschen nach Hause brachten.'

Hr. Overfield, von Monroe, beantragte, den also abgeändertenAbschnitt dabin zu verändern, daß man am Ende folgende Worte

füge: "kein Mitglied des Senates oder Rcpräsentantenhauseo sm .

rend des Zeitraums, wofür dasselbe erwählt ist, vo« Gouver» 3Ä«nd einem Amte befördert werden."