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Band XI.
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64
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64 Verhandlungen und Debatten.

Die Frage über die Abänderung wurde ohne Theilung angenom-men.

Der also abgeänderte Bericht der Committee über den Abschnitt wur-,de alsdann angenommen.

Der achte Abschnitt wurde berathen und angenommen, lautend:

A b sch n ii.t 8. Alle Beamten auf einen Zeitraum von Jahren sollenihre Aemter, während der besonders bestimmten Zeiträume, nur unterder Bedingung behalten, daß sie sich so lange gut betragen, und sollen ab-gesetzt werden, sobald sie eines Amtsvergehens oder irgend eines schimpf-lichen Verbrechens überwiesen werden können.

Der neunte Abschnitt wurde alsdann in Berathung gezogen, lau-tend :

Abschnitt 9. Jedermann, der nach der Annahme der von dieserConvention in der Eonstitution vorgeschlagenen Abänderungen sich duel-lirt, oder eine Herausforderung zu dem Ende ergehen läßt, oder zu einemZweikampse reizt und mithilft, soll das Recht verlieren, irgend ein Ehren-oder ei» einträgliches Amt in diesem Staate zu bekleiden, und soll ausser-dem auf solche "Weise bestraft werden, wie ein Gesetz bestimmen mag.Allein der Gouvcrnör kann das besagte Vergehen und alle darauf geleg-te Strafen erlassen.

Hr. Hie ster erhob sich und spracht

.nerr Präsident, obschon es wahr ist, daß die öffentliche Meinung inunserem Staate die wilde und barbarische Gewohnheit des Duellirensfast gänzlich abgeschafft hat, so wissen wir doch Alle, daß dieselbe nochimmer unter uns besteht.

Daß die gegenwärtig in Berathung stehende, von der Eommittce des(Sauren em berichtete, Abänderun.a dazu dienen wird, dieselbe noch mebrauszurotten, scheint mir keinem Zweifel zu unterliegen. Unter welcherKlasse der Gesellschaft finden wir diese Gewohnheit noch immer einiger-maßen vorherrschend? Etwa unter den Mittleren oder niederen Klassen,gegen welche euere Gesetze am bereitwilligsten vollzogen werden, oder lin-ier Jenen, die wegen ihres Reichthums und ihrer hohen Stellung in derGesellschaft es in "ihrer Gewalt haben, der Strafe der Gesetze zü entge-hen, und die derselben meistens entgehen ? Niemand wird es bestreiken,paß die Fortdauer der'Gcwohnhcit fast ausschließlich auf die letztere Elas-sc beschränkt ist. Und gerade der Umstand, daß sie nicht von Denen,welche Einige als die Ni c d r ig c n und G e mein e n zu bezeichnenpflegen, befolgt wird, ist der Grund, warum Diejenigen, welche sich alsdie Wohlgebornen und den ausschließlichen vornehmen Stand (Gentle-men) ansehen, fortwährend die Lobredner und Vertheidiger der Gewohn-heit sind. Sie scheinen zu glauben, daß solche Ansichten von ritterlichemSinne und von Tapferkeit zeugen ;—und daß die Verschmähung einesZweikampfes ein Zeichen der Feigheit und ein Mangel an Mannheit sein«vürde. }

M,n aber ist, Herr Präsident, die Vertheidigung des Duellirens, oder