Pennsylvanische Convention, 1838.
SS
die Annahme der Abande-Em fernerer Einwurf, welche« man Älj ei „ e i)r verantwortliches
rang vorgebracht hat, besteht darin, daß dnst tjejablt werde. WennSlmt ist, und daher erfordert, daß der Beamte g» jedermann, der dem>nan zwer Aemter errichtete, anstatt Emes, so ^ ; denn da beide
Lchereff Geschäfte anvertraut, größere Sicherhen: ) mmcn einen gxö-Beamten Sicherheit stellen muffen, s" bew » ^s ist mir stets
ßcren Betrag von Sicherheit geben, als Ewer f - n mir
als eme außerordentliche Thatsache aufgefallen,, o t' . rrt ^en Hän-
fnem Einkommen bis zum Werthe von zehn taufend ^ i republikanische»dm Eines Mannes läßt. Ist -s recht, daß m emen ? Einkom-Staate irgend ein einzelner Mann em Amt von einem fwen hat? 2ch glaube nicht.
Hr. Scott, von Philadelphia, sagte: ich kümmere mich phi»
um du Annahme dieser Abänderung, wenn die Herren pan-Eaunty, und die Mehrheit der Convention sehr wünschen, daßgenommen werden sollte.
Allein, sagte Hr. S., ich^ann deutlich einstlstn^ daß dies^ ^^^guem-richtliche Verfahren in der Stadt und Caunty P f , insofern
iffiSu S« wird; und ich halte es für ebenWeine solche Bestimmung, wre diese, tu dw CvnsKtutmn E«°«EN Mjeder Bürger von der Stadt oder von der Cam>y M'ladelMajgegen au ,
von uns in der Cvnstitution vorgenommenen Abanterung st mDie Gerichtsbarkeit unserer Courten erstreckt stch über .spornen, umvon Philadelphia. Ihr verlangt eme Auolchmg voi ^|. i[)r öie5emen Fall in der Stadt und Caunty zu nchten. j » richten?
selben erhalten? An wen ist der Gerichtsbefthl von Kauntv oder anIst er an den Scheriff der City, oder an den Scher,ff
Beide zu richten? Wie könnt ihr eine Jury zum Verhöre w^d einesCivil- oder Criminal-Falles erhalten? Wenn ihr^emen Auspfandungs.oder Vollstreckungsbefehl gegen emen Mann ergehen lass. wottb der aufeinem Grundeigenthum wohnb-und lener M > ^ ^ ^ denStadt und ein Haus in der Cauu'Y, anwekch Lchenstwo^ ^Befehl von fieri (Uas richten? Wollt ihr denstlbe^an Beide richten^Und wollt ihr zwei Derurtheilnngs-Iuries über dieses doppe ig ^ bhalten? Und wollt ihr den Beklagten m doppelte Kosten stürzen ^es nicht viel besser, eure Geschäfte, wie bisher, zu fuhr / , ^
Sch-viff eine« Theils fünf oder sechs hundert oder Lausend Thal r ^
einnehmen lassen, als ein solcher Beamter w ^««caster Caunty erbatden« nach dem, was ich gesehen habe, vermuthe 'ch «M, daß da »lagregister jener Caunty viel leichter als das unsrige und den B gandern Theils seiner Schulden mit so wenig Beschwerdert atö
werden zu lassen ? Ich frage, würde dieses nicht das bessere und fVerfahren sein?
Wenn ihr dieses zu einer cvustitutionellcn Bestimmung erhebet, so wird
die unvermeidliche Folge sein, dȧ ihr vor demAblauft ^n^deutendel
Zeit die Stadt und Caunty von Philadelphia trennen,^m>d besondereCaunties daraus machen mußt. Wenn d,e Bewohner der Stadt uuvCaunty finden, daß ihre Grrichtöaugelegenheiten durch diese grty