Band 
Band XI.
Seite
75
JPEG-Download
 

75

Permsylvanische Corwention, 1838,

gehörig begränzt werden. Indessen Sa'

Lancaster, weicher zuletzt sprach diese es für Mit findet, durch

che der Gesetzgebung zu überlassen, und !f^^ e g errD etßt sich als unbequem,Gesetz zwei Scheriffs einzistetzen, und ^ Ab-

t» kann sie das Gesetz wteder aufheben. 2«) ermächtigt würde, dieanderung so zu monificiren, daß dre Gestygebu . . zu regn-

Wahl zweier Scheriffs zu bestimmen und deren Gerichtsbarkeit zu g

iiron

-hr- M'Cahen sagt-: mag ich im Rechte bewandert ftln oder mchr.oder mag ich den Charakter eines Gerichtsbefehls von :&■ ^•

vorstehen, so bin ich doch überzeugt, es würde furÄeCauntYvorustllhaftsem, wenn dieselbe ehren eigenen Schenfferwählte. Die Muhten dasei lhbeschäftigen im Allgemeinen hinreichend einen Beamten, ^ch glat ,wurde das Mittel'sein, um mehr Geschäfte in der Cannty thun zu tasten.Ich zweifle gar nicht, daß die Bürger der Cannty ihre Angelegenheitenganz eben so gut verwalten können, als die City für dieselben zu tbun ver-mag. Ich beqe die Zuversicht, daß der Antrag auf abermalige Berathungdurchgehen werd, und alsdann hat der Herr von Philadelphia Cannty(Hr. Martin) eine Gelegenheit, seine Abänderung zu modifictren, ,o daßdie Gesetzgebung in den Stand gesetzt wird, den erhobenen Einwürfenvorzubeugen.

Der Präsident sagte: der Antrag auf abermalige Berathung desAbschnittes ist in der Ordnung.

Hr. D a r r a h bemerkte: mein Antrag betrifft die abermalige Bera-thung der Abstimmung über deu Abschnitt.

Hr. M a r t i n, von Philadelphia Caunty, sagte: ich habe die Abän-derung wohl überlegt, und habe eine Untersuchung angestellt, was dieWirkung derselbe» sein würde, wenn man dieselbe annähme. Ich bin derMeinung, daß die Schwierigkeiten, welche die Abgeordneten der City alswahrscheinliche Folgen der Annahme dieser Abänderung geschildert haben,auf alle Fälle anwendbar sind, wo zwei Scheriffs in zwei verschiedenenCaunties in das Spiel kommen. Wenn Schwierigkeiten zu besorgensind, in Folge der Bestellung eines Scheriffs in der Caunty so wohl, wiean der City, da doch die Gerichtsbarkeit Beider genau abge,gränzt ist, w" dieselben Schwierigkeiten in jeder Cannty im Staate vorkommen,o . v *! ,te Eigenthum auf jeder Seite der Gränze zweier Cauuties besitzen.

wie mein Freund von Philadelphia Cannty (Är. M'Cahen)o-b ^ ar ,' "icht im Rechte bewandert zu sein, allein ick beziehe mich aufC^'L^.chle wir hinsichtlich verschiedener Caunties vor uns haben,smluu * it)rc Amtspflichten zur allgemeinen Zufriedenheit undWohlthat der Bürger erfüllt haben. Ich kann deshalb fcumt gutenbu.Nehcn, um anzunehmen, daß der Versuch, wenn er angestelltwurde, nicht glücklich für die Cannty von Philadelphia ausfallen sollte.PKiw^ >nchr Schwierigkeit vorhanden sein, wenn ein Scherst! i"Cannty wohnt, und seine Geschäfte verrichtet, als ist De.'a-Saüntv .Was, frage ich, ist die Scheidelinie zwischen der City und

Caunty von P )lladelphta d Vine und Eedad Street; die Dclaware iiNd