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Verhandlungen und Debatten.
den einige Hetren sagen, der Scheriff wird einen Befehl von 6. so. undca. sa. in Händen haben: alsdann wird der unglückliche Beklagte in tynett Gerichtshof kommen, unfähig seine Schulden zu bezahlen, denn dieKosten werden sich für ihn verdoppelt haben.
Doch weiter: wo soll das Amt des Scheriffs sein? Sollen beideScheriffs in der City wohnen ? Die Caunty würde das nicht dulden.Ein Scheriff muß in der Caunty wohnen; ob in dem dritten Distrikt odernicht, weiß ich nickt. Dock (fuhr Hr. B. fort) es müssen Courtcn vor.Handen sein, welche entscheiden, ob sie in der Stadt oder Caunty wohnensollen. ES scheint mir, je mehr wir den Gegenstand betrachten, destomehr Schwierigkeiten scheinen denselben z„ umgeben. Der Herr vonPhiladelphia Caunty (Hr. Martin) und der Herr von Lancaster Caunty(Hr. Hiester), deren Beschäftigungen anderer Art gewesen, und die nichtmlt dem Rechte vertraut sind, haben in unsere Verhandlungen Verwir-rung gebracht, obwohl natürlich ohne Absicht. Es giebt hier Reformer,welche große Bewunderer der Einfachheit sind; allein ich bedauere, daßihre Handlnngen in vielen Fällen dazu gedient haben, um Schwierigkeitund Verwirrung hervorzubringen. Ich bedaure es, daß dieser Antraggestellt wurde. Ick hoffte, die Stadt und Caunty von Philadelphia wur-de man in demselben Verhältniß gelassen haben, wie ihre Freunde injedem andern Theile des Staates. Es scheint mir, daß die Stadt nichtmehr als die Caunty unter dieser Einrichtung leiden würde ; und ich hät-te gedacht, das Heilmittel wäre klar, und es wäre besser, die Kosten deöBeklagten zu vermindern, als zu verdoppeln.
Hr Reiaart, von Lancaster, sagte: ich will hinsichtlich der Abän.derün'q'in Grundgesetzen keinen Spekulationen nachhängen. Als einallgemeines Princip, würde ich den Antrag unterstützen: allein in demgegenwärtigen Falle kann ich es nicht. Ich widersetze mich der Berathungdes Vorschlags, wofern nicht eine Trennung zwischen der City und Caun-ty hinsichtlich aller gerichtlichen Geschäfte Statt findet. Dw Wirkungder Abänderung wurde große Verwirrung hervorbringen. D.e Gesetz,aebnna mag über den Gegenstand verfügen, wenn dies spater wunschens-werth erscheint. Was der Ertrag des Scheriffs-Amtcs anbelangt, waSbekümmert das die Convention? Ich wiedcrsctze i»ich der vorgeschlage-nen Abänderung, weil dieselbe unauflösliche Verwirrung in der Vollstre,ckung der Urtheile hervorbringen wird.
Hr Carle, von Philadelphia Caunty, sagte : ich stimme vollkommenmit dem Herrn hinsichtlich der Unbequemlichkeit übcrcin, welche entstehen, könnte», wenn der Wirkungskreis der beiden Scheriffs nicht voll-kommen abgesondert würde. Dennoch halte ich es für äußerst leicht,daß die Gesetzgebung diese Sache reglifirc. Die Obrigkeiten lassen tag-täglich Befehle an die verschiedenen Constabler, welche die Kläger aus-wählen, und es entsteht keine Schwierigkeit hinsichtlich ihrer Gerichtsbar-keit : ebensowenig ist eine Schwierigkeit hinsichtlich der Schenffs zu be-fürchten. Die Stadt London bat lange Zeit zwei Scheriffs erwählt, al-lein wie deren betreffende Gerichtsbarkeit eingerichtet ist, das weiß ichnicht. Es können zwei Beamten erwählt, und deren Gerichtsbarkeit kann