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Verhandlungen und Debatten.
Higcn Umfang erhalten, wann die stimmfähigen Bürger in jedem Stadt-viertel und Taunschip eine Taun-Versammlung halten wollten; fernersoll die Gesetzgebung für die jährliche Versammlung der stimmfähigenBürger jedes Stadtviertels und Taunschips während des Monats Marxoder April, (und zu solchen andern Zeiten, als erforderlich sein mögen)Vorkehrungen treffen, wo die stimmfähigen Bürger alle ihre Ward- undTaunschip-Beamten, worüber sich keine Bestimmung in dieser Constitu-tion findet, wählen, und alle, ausschließlich auf ihre betreffenden Wardsoder Taunschips bezüglichen, Gegenstände entscheiden sollen."
Hr. B r o w n, von Philadelphia Caunty, sagte: ich bin mir bewußt,es ist eine hoffnungslose Hoffnung, den Gedanken zu hegen, daß ich dieStimmen einer Mehrheit dieser Convention für diese Abänderung sichernkönnte, und wahrscheinlich mag man es, unter solchen Umständen, füreine Schwäche von meiner Seite halten, daß ich dieselbe vorlege. Istdieses so, sagte Hr. B., so hoffe ich, es ist wenigstens eine verzeihlicheSchwäche. Ich trat in diese Convention, und einen Plan dieserArt mehr am Herzen, als fast irgend eine andere Abänderung, welche inder Constitution vorgeschlagen werden konnte. Ich habe fortwährend ge-wünscht, incin Glück mit meinem Plane zu versuchen, allein ich bin biszu diesem Augenblicke abgehalten worden, denselben der Aufmerksamkeitder Convention anzuempfehlen, und es ist jetzt, fürchte ich, zu spät, die-ses mit irgend einer Aussicht auf Erfolg zu thun. Dennoch konnte ichnicht die'Gelegenheit vorbeistreichen lassen, ohne wenigstens denselbenvorzulegen, wenn ich auch weiter nichts thun kann.
Ich glaube, es nähert sich nichts so sehr der Vollkommenheit in einerrepublikanischen Rcgierungsform, als die Bestimmung, daß der Staatin kleine Distrikte, von zweckmäßigem Umfange, getheilt werden soll, wadie Bürger einmal im Jahre, oder öfter, wenn es nöthig ist, in kleine»Abtheilungen zusammen kommen können, um die Geschäfte ihres Distrik-tes zu besorgen—zu welcher Zeit sie ihre Beamten erwählen, und, wie ichgesagt habe, alle ihre öffentlichen Angelegenheiten ordnen können. Ichbetrachte eine solche Gemeinheit als die Bewahrerin ihrer eignen Freiheit,welche keine Umstände, ausser eine übermächtige Gewalt von Aussen zer-stören oder anhaltend beeinträchtigen kann.
Diese Sache kommt, wie ich weiß, der Gesetzgebung zu, und ich habe.den Vorschlag gegenwärtig vorgelegt, nicht in der Hoffnung, daß ich dieEntscheidung dieser Convention darüber erhalten kann, sondern damitderselbe in Zukunft als ein Denkmal dastehen möge, um zu bekunden, daßim Jahre ein tausend acht hundert und acht und dreißig eine solche Abän-derung in der Constitution wenigstens von einem Mitgliede dieser Ver-sammlung wünschenswerth und erforderlich gehalten wurde. Der Vor-schlag wird wenigstens in das Protokoll eingetragen werden, wie ich be-merkte, und kann später daraus angeführt werden.
Ich will denselben jetzt den ständen der Convention überlassen, undohne wehr Zeit zu dessen Vertheidigung anzuwenden. Ich werde nichtoie Jas und Neins darüber verlangen, obwohl ich mit Freuden meinenNamen eintragen lassen werde, wenn ein anderer Herr dieselben ver»langen sollte.