86 Verhandlungen und Debatten.
schwätzen. Wie könnt ihr also ein unparteiisches und aufrichtiges Verhörerwarten?
Die Richter sollten nichts von den Leuten wissen, deren Fälle zu ent-scheiden sind. Sobald die Richter in das Gericht kommen, und nichtsvon den Parteien wissen, und nur Entscheidungen nach dem vor ihnenabgelegten Zeugnissen treffen, alsdann ist ihr Ausspruch dem Gesetze ge-mäß. Hingegen wenn die Parteien den Richtern bekannt sind, so trägtder Einfluß dieser Bekanntschaft oder Verbindung dazu bei, ein verschie-denes Resultat herbeizuführen.
Es ist hier Gefahr vorhanden, daß Unrecht geschieht. Hingegen, inallen wichtigen Fällen, wo die Richter, welche dieselben richten sollen, gänz-lich mit den Thatsachen und Umständen derselben unbekannt sind, da'wer-den sie ihr Urtheil nach dem Gesitze sprechen. Darum ist iu Pennsylva-in'en die Erfahrung zu Gunsten der Abänderung. Der Herr von Braver(Hr. Dicket)) glaubte, der zweite Theil der Abänderung sollte nickt ange-nommen werden. Ich, sagte Hr. M., weiß nicht, daß eine Einwendunggegen sie aus Grundsätzen erhoben wurde.
5>r. Bell, von Ehester, sagte: ich stimme gänzlich mit den Bemcrkun-aechdes Herrn von Union (Hrn. Merrill) übereilt, daß es zweckmäßig ist,in Zukunft einmal eine neue Art der Rechtspflege vermittelst der von ihmangedeuteten Borschläge einzuführen, welche er, wie ich vermuthe, aus ei-gener Erfahrung gewonnen hat.
Hr. M e rri l l erklärte: ich beabsichtige nicht, dem Richter Unredlich-keit vorzuwerfen. Weit entfernt davon. Allein ich will sagen, daß dieJury durch das wohnen an Ort und Stelle verleitet werden mag. EineJury wird bisweilen vorurthcilsvoll in Folge Dessen, was sie außerhalbdes Gerichtes hört.,
Hr. Bell sagte: ich bin bereit, zuzugeben, daß die von dem Hern, an-gegebenen Uebel gefühlt, ja schwer gefühlt werde», und zur gehörigenZeit geheilt werden sollten. Der Herr von Luzerne (Hr. Wvodward)selbst ist nicht bereit, in das Grundgesetzt etwas aufzunehmen, waS nichtzu dem Glück des Pennsylvanischen Volkes beiträgt. Hingegen waswird durch diese Abänderung vorgeschlagen ? Ei, weder mehr noch we-niger, als einen neuen Grundsatz in die Eonstitution aufzunehmen * Ichfrage den Herrn von Luzerne und den Herrn von Union, ob es schicklichund nothwendig ist, der Gesetzgebung die Gewalt über den ganzen Ge-genstand einzuräumen.
Hat nicht die Gesetzgebung gegenwärtig ein Recht, den Umlaufs-Grundsatz einzuführen? Wo, frage ich, ist die Gewalt, welche sie dar-an hindern kann ? Hier lst em Plan- m einem halben Dutzend Zeilen,der alles Heil des Volkes umfassen soll, und den die Gesetzgebung verge-bens versucht hat, durch verschiedene Mittel hervorzubringen. Ich pro-testire gegen den Grundsatz eines ins Einzelne gebenden Gesetzgebensin einer Versammlung, welche nicht mit den Gewalten bekleidet ist, undvon welcher das Volk keine besondern Verfügungen erwartet. Ich frag?,worin besteht die vorgeschlagene Abänderung ? Ei, daß die Gesetzgebirch