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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

neun Mitgliedern im Senate von Pennsylvanien ernannt worden, wtVAer ein gewisser Gegenstand überwiesen wurde, um denselben zur Ab-schreibung vorzubereiten und einzuberichlen. Gesetzt jene Committee fin-det bei ihrer Zusammenkunft es nicht schwierig, die Ausdehnung ihrerGewalt auszumitteln z und sie ist überzeugt, daß sie nach der ihr über-tragenen Gewalt vollkommen befugt ist, die wörtliche Fassung zu verän-dern, wofern die Abänderung die Bedeutung oder den Grundsatz nichtbeeinträchtigt, und daß sie befugt ist,Ungercimtheiten in der Sprache oderWidersprüche zwischen dem einen und dem andern Abschnitt anzudeuten.Gesetzt die Committee schreitet zu ihren Geschäften in der Ausübung ihrerGewalt, an derenUebcrtragung sie nicht zweifelt, und einMitglied crhabtsich und beantragt, daß ein gewisser Abschnitt, welcher mit einem andernAbschnitt der Constitntion unverträglich ist, verworfen werden soll.Würde etwas Unschickliches in dieser Handlung liegen ? Gesetzt, ein an-deres Mitglied der Committee hätte früher einen Antrag gestellt, daß einanderer Theil des Abschnitte ansgestrichen werden sollte, um die beidenAbschnitte mit einander in Einklang zu bringen. Und gesetzt das Mitgliedfände, daß sein Antrag auf Ausstrcichnug einen neuen Abschnitt machte,der ihm nicht behagte,

"ksbould turn »baut, and wheel about, and jump Jim Crow. ”

Stellt euch einen Fall dieser Art vor. Alsdann kann man leicht denken,daß sich Schwierigkeiten in der Committee erbeben ; und alsdann, abernicht früher, sprach die Committee von ihrer Gewalt der Anempfehlungan die Convention.

Und alsdann nehme man an, findet sich, zwar wohl nicht in Wcrther'sLeiden, aber doch in gewissen Leiden, die anö ihren sonderbaren Ansichtenentspringen, und setzt ungefähr einen ähnlichen Bericht auf, wie den hiervorgelegten. Und hier habt ihr den Fall.

Nun wird man sich erinnern, daß der ganze Gegenstand des viertenAbschnitts des ersten Artikels der Constitntion von siebenzehn hundertundneunzig zu Harrisburg in der Committee des Ganzen berathen wurde—daß einige Abgeordnete Versuche machten, einige Abänderungen vorzu-nehmen, und daß die Committee deS Ganzen entschied, der Abschnitt sollenicht abgeändert werden. Und der Abschnitt wurde zum zweite» Maleverlesen und angenommen.

Der fünfte Abschnitt, welchen wir hier finden, und welcher von demAbgeordneten von Piuladelphia Cannty (Hru. Carle) vorgelegt wurde,wurde bei der zweiten Verlesung als eine handschriftliche Abänderungangenommen, und es wurde demselben nicht so viel Aufmerksamkeit ge-schenkt, als er verdiente. Ich habe einen Grund für diese Behauptung,indem ein Mitglied der Committee, welches für die Annahme jener Abämdernng bei der zweiten Verlesung stimmte, jetzt einstebt, daß sieb dieselbemit dem vierten Abschnitt nicht verträgt. Der Abgeordnete von Sus-guehanna (Hr. Nead) giebt jetzt zu, daß der Widerspruch so groß isizwischen dem also angenommenen fünften Abschnitt und dem vierten Ab-schnitt der Constitntion, daß es nöthig sein wird, eine Entscheidung der