Pcnnsylvanische Convention, 1838.
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übertragen derselben .keine Gewalt, und legen ihr keine Einsch '
Und die Frage wurde alsdann gestellt, und ohne eme Theilung bejahend
entschieden.
Somit wurde der erste Theil der Abänderung angenom
Und di- F,»g° kam °°-: Wi«d»m>g
Will die Convention die zweite Abtheilung der l 9annehmen, lautendr t vereinigt
"Allein zwei oder mehrere Distrikte können m emen Clrn,^ ^i-
werden, und die Gerichtspräsidenten der betreffenden so verc^g^ ^
strikte können aufgefordert werden, die C ourten von Con ng zu
jeder Caunty in dem Circuit in solcher Ordnung und Abwechsem jhalten, als vorgesclwieben werden mag."
&r. Wood ward sagte: ^ boffe, dle Convention wwd^ ^ ^Nachsicht schenken, nttdi wenige Bemerkung fl . ^ir vor-
krage endlich über die Annahme der zweiten Abtheilung ver vgeschlagenen Abänderung gestellt wird.
Ich vernehme, es ist noch immer die Ueberzeugung vie^red e ,cn^Männer in dieser Convention, daß die Annahme dies r ^ rvird?2chEntfernung der beigeordneten Richter in dem «taa ^ ^x„n diesesbedaure, daß diese lleberzengnng noch immer fcin Mann in der
die Wirkung der Abänderung sem sollte, so n", , , ««verstellter be-
falle oder außerbalb derselben, welcher deren An«°hme NNverueuidauern würde, als ich. Ich halte drese beigeordneten Dichteraus unerläßlich zu den Zwecken, für welche^sie uNprungllch bestellt. n -den; und ich erlaube wir, die Aufmerksamkeit Mttglnder dieftr^Ver
sammlunq auf die Einrichtung der Courten ® sifsemioUctt.lenken, um zu sehen, was diese R-ckter sind, und was sie ftm sollen.
Wir haben in jeder Cauntydcs Staats vier Over
sind criminell und zwei für (Zivilsachen. Wir haben die Eviund Terminer, welche von zwei Richtern gehalten werden mup, w. ^st'b der Präsident befinden soll; das heißt, der Präsident dicht hal-geordneter, oder der Präsident und zwei Beigeordnete können GerM, dten, allem der Präsident muß sich darunter befinden.
Es ist schicklich, und ich glaube, wenige Leute «^d-« daran rweit^»,
daß zwei Rickter erforderlich sind—ein beigeordneter Dichter n» der ue
rickllspräsidcnt—um ein Urtheil über Leben oder langes Gcsai g p äfällen.
Die
“?ÄmmS 0l,r 1(1 _ bic Court
von
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allein irg^nd'«vci Richter' u'«,'?",- ebenfalls zwei Richter erforderlichQuarter-Scssioim öommon Pleas können die Court dc,
allein, oder der ^>nt entweder die beiden Beigeordneten
falls die Bewillim ^ Abgeordneter. Diese Court hat eben
a gen von Zapsgcrechtigkeitcn, und hat von allen örtlo