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Band XI.
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122 Verhandlungen und Debatten.

verlasse«, und in eine andere Caunty überzusehen z—es ist, sage ich, einevergebliche Hoffnung, daß ihr irgend einen wohlthätigen Zweck erreichenwerdet, insofcrnc seine Befähigung zur Erfüllung der gerichtlichen Amts-pflichten durch die Entfernung befördert werden soll. 2>'r werdet ihn alsdenselben Mann in dem einen wie in dem andern Distncte finden....Schickt ihn wohin ihr wollt, ihr werdet keine Veränderung hervorbringen;in "Barcas HiNc oder Zemblas Kälte," wird er derselbe Mann blei-ben.

Wenn seine Bonirtbeile überhaupt bei der Erfüllung seiner gerichtlichenpflichten an cinem Orte Einfluß äußern, so werden'sie auch'an dem an-dern ihren Einfluß änstern. Sie werden sich unter Fremden, mit denener bekannt wird, ebensowohl äußern, wie unter der Bürgerschaft, welcheer verlassen hat; und es ist wahrscheinlich, daß deren Wirkung unterfremden zehnmal nachtbeiliger sein wird alö unter Denen, unter welchener lange gewohnt hat, weck diesen seine Fehler bekannt sind. fasset einenfremden 'Richter, der seine Entscheidung von seinen LorurtI,eilen leitenläßt, in einer fremden Cannw zu Gerichte sitzen, wo dre eingcbcrncSchwäche seiner Natur nid t bekannt ist, und jener fremde Richter wirdeinen größeren Einfluß aus die Ansicht einer Jury bel seiner ersten Ge-richtssitzung ausüben, als in irgend einem späteren Zeitraum? feinerRechtswaltung, wann er besser bekannt sein wird ; so weit meine eigneErfahrung in dem Punkte der Eircuits-Eonrten reiche, daß heißt in wich-tigen Fällen vor Richtern, welche den Parteien durchaus fremd sind, sohabe ich Abscheu davor bekommen. Ich halte die,es nicht für dre wahreWeist um die Gerechtigkeit einer Sache aiiszumitteln. Ich macbe dieseBehauptung nicht aus persönlicher Erbitterung, oder weil ich fl-mals vonirgendeinem Gerichtspräsidenten übel behandelt worden wäre. Durch-aus nicht. Ich bin im Gegentheil zu allen Zeiten mit der Itodilten Ach-tung behandelt worden z dennoch ist es mir nicht möglich, nieinc Augengegen das zn verschließen, was ich als die Wahrheit erkenne z und ichsage, daß ich, nach dem geringen Beweist, welchen ich von der Recktsrflc-qe unter dem Circuit-Eourt-System gehabt »ade, einem ,eben derartigenWechsel, wie hier vorgeschlagen wird, entgegen bin. Wenn ein in enienibesondern Distnct angewiesener Richter zur Erfüllung seiner Amtspflich-ten fäbig ist, so ist daö Alles, was man verlangen kann ; ist er nicht fähig,

<o findet das Volk ein Heilmittel in der Konstitution verordnet z lasset esdazu greifen- Es kann ihn durch die Annähme const'.turioncller Mittelabsetzen lassen ;—es soll dieses thun. Wenn^ das Zutrauen der Bürgerauf cinen in einem besondern Distrietc angestellten Richter verschwundenist st sage ich, lasset ihn absetzen. Dieses ist wahrlich ein zureichenderGrund für seine Abstiznng. Wenn er einmal das Zutrauen der Bürgerverloren hat, so kann er das Recht nicht zu ihrer Zufriedenheit handha-ben. Einerlei wie rein—einerlei wie fest—einerlei wie fähig zur Erfül-lung seiner Amtspflichten er stch mag—wenn er einmal^das Zutrauender Bürger verloren bat- w in es Zeit, daß er feinen ^nitz aufgehe unddas Gericht verlasse. j

Da ich diese Ansichten hinsichtlich des Eireniteonrt-LvstemS hege—unddieses würde dasselbe sein—da ich bei diesen Ansichten überzeugt tun, daßGefahr von demselben ZU befürchten ist—und da ich ferner überzeugt bin.