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Band XI.
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Pemisylvamsche Convention, 1838.

9 e «, um d,e Stelle des vierten Abschnitt ^ b ^ Ganzen aus-ersetzen, welcher durch die Abstimmung der lLommnc ves vj« 6

gestrichen wurde.

Ein Antrag wurde von Hrn. G r e n e l l, von Wapnr, gestellt.

Den besagten zweiten Theil der Abänderung dahin zu veran ern, aman am EUde folgende Worte hinzusetze:

"Mit dem Vorbehalte, daß nichts hierin E«ihaltenes so ^^^^auntyden soll, um die Anstellung von beigeordneten Richtern u» J

abzuschaffen."

Diese Abänderung wurde angenommen.

Und die Frage kam alsdann zurück.

Will die Convention den besagten zweiten, also abgeänderten, Theilannehmen?

Die Jas und Neins wurden von Hrn. Di ck ey und Hrn. G rencllverlangt, und waren wie folgt, nämlich:

Z a «—Die Herren Agnew, Ayre», Bank«, ^^§Nrck?ron^ndmna^Glca7ingcr,»SN Rorthampto». Brom» von Philadelphia, Llapp, ^ V guUfr, Gamble,Clme, Gram. Gummi», Darrah. Donnell. L»rle, Vurt, *, fcc , In-

GUmore,Brenell, HastingS.Hayhnrft, HclffcnstciN, H» l - H S )> . M'Donnell,-«soll. J.nbs, Keim, Krebs, Lyons, Maelay. Magce, Mart.^M Lahen, wi »Meredirh, Merrill, Ncvin, Purviance, Reab, Ritcr, Ritter, RogerS, Scott,Schellito, Sticket, Sturdevant, Taggart, Weaver, Nhtte, Woobmarb—56.

Neins— Die Herren Baldwin. Barclay, Barndollar, Barn,tz, Bell. Biddle.

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KSmzmacher, iong, Mann, M'Scherry, Merkel, Miller, D»»ntg»,ner». 0 Mt«Pennyxaekcr, Pollock. Porter von Northampton, R-igart, Ruffcll.^^-age , ck> ■Kellers, Seltzer, Bill, Smith von Columbia, Smyth von Lentre, Snively, Slobb, Weidman, Yomig, Sergeant, Präsident—58.

Somit wurde die also abgeänderte Abänderung nicht angenommen.

Ein Antrag wurde von Hrn. D i ck e y gestellt,

Die Abänderung zu verändern, indem man Folgendes hinzusetze:

"Der Gouvernör soll für jede Caunty zwei beigeordnete R'cklter vor-schlagen, und kraft und mit dem Rathe und der Cmwtlltgung des Senat«mstellen, welche während ihrer Amtüdauer in der Caunty wohnen ,oll -Em Gerichtspräsident soll für jeden Gerichtsdistrckt vorgeschlagenkraft und mit dem Rathe und der Einwilligung des Senates ang stelltwerden, welcher während seiner Amtsdauer in dem Distrikte «ohnen i°u.Der Präsident und die beigeordneten Richter, von denen jejrc« ««rum ausmachen, sollen die betreffenden Cvurten von Common Pleaobilden."