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Band XI.
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Mrhandlungcn und Debatten.

Ich frage den Herr» von Luzerne, ob es nicht auf solche Meise in der-Gewalt der Gesetzgebung stehen mag, die cheigeordneten Richter aänrlickAbzuschaffen? »ch frage ilm, ob etwaL in der Constitution, wie dstMbis letzt abgeändert wurde, hinsichtlui, dieser Richter steht, außer iene Be-stimmung, welche dem Gouvernör aufqicbd, dieselbe Kraft und mit wRathe und der Einwilligung des SenateS anzustellen;-ob etwas darchsteht, was verlangt, daß dieselben »ider Cauuty wohne» solle», in wel-cher sie angestellt werde» mögen? Der- Abgeordnete von Lurerne batdurchaus nicht vorgelegt, was dre Stelle des vierten Abschnittes^verträte^und ,ch erkläre es als merne wohlüberlegte Ansicht, daß wen" der Artikelgelassen wird, w-e -r gegenwärtig steht, keine Bestimmn^ in der Consttution sei» wird, welche die Gesetzgebung abhält, die beigeordneten S lganz abzuschaffen. Und ich bitte die Herren,.den letzteren The Mb.ändcrung dcö Herrn von Luzerne genau zu prüfen, und 7» saaen ob bt

ml lauttt"dieftlL^ ""^^^ flW ° b tefe 3iitl,tet «bg-schchft wä»n ?

"Zwei oder mehrere Distrikte können in Einen Circuit vereinigt wer,den, und die Gerichtspräsidenten der betreffenden so vereinigten Distrikte -können aufgefordert werden, die Courten von Common Plcas in jederCaunty innerhalb des Eircuit's in solcher Ordnung und Abwechselung zukalten, alS vorgeschrieben werde» mag." Gesetzt also, wir entschlieöenuns, diesen Tbeil der Abänderung anzunehmen. Sobald dst Geschqebuna

über diese Bestimmung verfugen und finden wird, daß nichts den beiaenrd«neten Richtern vorschreibt, in der Eaunchzu wohnen, in welcherstellt werden—und daß nicht von den Gerichtspräsidenten verlangt wirdin ihren Gcricktsdistriften zu wohnen, wird dieses nicht von der Gesttzqe.bung als eine dlulveisung betrachtet werden,.um diese Gerichtsdistrikte ru^utt's zu vereiuigc", und die beigeordneten Richter abzuschaffen ?^kelt dieseff. ich frage nochmals, nicht auf die gänzliche Abschaffnng dieserRichter? Ich glaube, daß nicht vor langer Zeit der Einfluß des Advoka-tenstandes m der Gesetzgebung von Pennsylvaiiien dieselben abgeschaffthätte, wenn näht jene Klausel in der Constktution enthalten wäre, welchedieselben nöthigt,.«, der Caimtv zu wohnen,.in welcher sie angestellt wor-den sind ; und daß dieser nämliche Grundsatz des Richterwechselsin dem letzteren Theil des Vorschlags deS Herr» von Luzerne st/knvor dieser Zeit entführt worden n^re, wen» nicht die Best,m.»vicrten Abssuntts der Constitntion den Gerichtspräsidenten aam , Ich «iÄnlÄ!

lens, irgend emc Abänderung e-nzuf,ihren, lvesche selbst,„,r wie eine An.Weisung an die Gesetzgebung aussiebt, , zu Irgend einer Zeit oder unter-irgend welchen Umstanden die beigeordneten Richter abzusibaffenman verberge es, w-e n-.m wolle, alle Grunde, welche der Herr vön Lu-zerne gegen vrtliä-e Ge.iihle und Anhänglichkeiten vorgebracht hat findeben so viele Gracht seinerseits gegen das Fortbestehen der beigeordnetenRichter in Peni-st-rvan, -',., Er will diese Ortskenntnis?, diese örtliche An-banglichkett oder Gefühle beseitigen oder wie immer er es nennen maa—und er wiffdie Richter aus der Ferne komme» lassen, um die Rechrs-fülle zu verhandeln. DreseS steht nur nicht an. Ich bin. nicht ßr batAbwechseftlngü- oder N-nlanfs-Gruiidsatz; den« dessen ganzes Strebengeht am Ende dahin, die beigeordneten Richter abzuschaffen.