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Band XI.
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Pemlsylvanische Convention, 1833.

ttt überstimmt, und ihre Entscheidungen wurden in der Appellations-Court anerkannt. Im Falle der Meinungsverschiedenheit will ich demGerichtspräsidenten die Gewalt lassen, einen Mann von schlichtem Men-schenverstände zu Hülfe zurufen, um den Recktsgelchrt.n beizustehcn.Ich bin überzeugt,'es ist die Absicht der Advokaten, die Gerichtsstühlevon den nicht im Rechte bewanderten Männern zu säubern, und Männerhineinzusehen, welche nur in Theorieen bewandert sind.

Hr. C h a m b c r ö, von Franklin, sagte : ich habe die Gerichts-Cour-ten seit vielen Jahren nicht mehr besucht, aber ich habe immer dafür ge-halten, daß das Halten der Courten von Common Pleas durch die Ge-richtspräsidenten nickt allein für das Publikum, sondern auch für die bei-geordneten Richter selbst bequem ist. Wir wissen, daß im Allgemeinendie beigeordnete» Richter in entfernten Theilen einer Caunty wohnen,und daß sie häufig die Court wegen des Verhörs von Klagesachen undwegen der Erörterung von Rechtsfragen zu besuchen haben. Es istwün-schenswcrth, daß die Court mit so wenig Unbequemlichkeit für die Rich-ter, als möglich, gehalten werde» sollte- Und da die Gerichtspräsidentengewöhnlich in den Cauntystädtcn wohnen, so ist es für die Parteien nütz-lich, daß sie ihren Geschäften obliegen. Diese Einrichtung dient eben-falls zur Bequemlichkeit der beigeordneten Richter, sonst würden sie auf-gefordert werden, die Court zri besticken. Ich habe darüber niemals,als über einen Mißbrauch oder Eingriff in bieRcchte der andern Richter-klagen hören.

Hr. C. verwies'auf die Assembly-Akte vom 14ten April 1834, welcheden Gerichtspräsirrnten ermächtigte, die Court von Common Pleas zuhalten, dne als ein Theil des Verbesserten Gesetzbuchs angenommen wur-de, und früher das Landesgesei; während langer Jahren gewesen war.Es herrschte keine Klage gegen diese Bestimmung, die zur Bequemlichkeitder Parteien so wie der Richter dient, und ohne Nachtheil für das Publi-kum ist. Ich bin gegen die vorgeschlagene Abänderung, daß zwei Richtereine Court bilden sollen, und glaube, es würde besser sein, bei den gegen-wärtigen Einrichtungen zu beharre», bis die Gesetzgebung es für gut fin-det, dieselbe abzuändern. Ich hoffe, die Abänderung wird nicht ange-nommen werden.

Hr. Banks, von Mifsiin, sagte : wenn die Abänderung, wie dieselbeö0 ) 1 /deren von Franklin (Hrn. Chambers) modifizirt wurde, durch-gehen sollte, so würden wir nicht im Stande sein, das Recht von Leutenmit schlichtem Verstände oder mit irgend einem andern Verstände hand-haben zu lassen. Es würde in vielen Fällen ei» gänzlicher Mangel anGerechtigkeit eintreten. Unb ich will dem Herrn sagen warum.

. Wir haben Beigeordnete von gutem gesunden Menschenverstände eben-lowvbl an andern Orten, wie in Beaver Caunty, allein dieselben gebennck mit andern Geschäften ab, und widmen sich nicht durchaus dem Stu-dium der Rechtswissenschaft und der Rechtspflege. Sie besuchen nichtimmer die Courten, da sie ihren Geschäften, etwa an den Canälen oderEisenbahnen rc. nachgehen, wofern es nicht ihrer Bequemlichkeit ent-weicht. Sie werde» ihre Dieiiste nicht für eine kleine S um nie darbieten,wenn sie zehnmal so viel auf andere Weise erwerben können. Meiner