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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

Pcnnypackcr, Pollock, Purviancc, Read, Riter, Rsgcrs, Roycr, Russell, Scott,Merrill, S-iÜ, Snivctcy, Xott, Wtzitc, '•ii'cotmart', Poung, Sergeant,

>P r & st t c it t—S3.

Nein s—Die Herren Banks, Bannh, Bedford, Bell, Bigclsir, Bvnhinn, Brownvan Philadelfyia, skandier von Pliiladclphm, Clapf, Clarte von Jndiana, Clcavingcr,Crain, Crawftrd, Cruin, Cuimni», CurU, Dickey, Donaga», Donnell, Daran, Earle,Fleming, Foulerod, §ry, Futter, Gamble, Gearyart, Gilmore, Grcncll, Hastings,Havhurss, Hcnderlon von Allcgheny, Hiejicr, High, Hopkinson, Houpt, Hyde, Jenks,Heim, kennet?, HeeH, Lyons, Maelay, Mager, Mann, Martin, M'Ctchcn, Miller,Rcviii, Ovcrficld, Panne, Porter von Nortbampton, Reigart, Ritter, Säger, Scheetz,Seilers, Scltzer, Sh-Nito, Smith von Columbia, Suiyth von Ccntre, Stcrtgcre,Sticket, Sturbcvant, Taggart, Weidman—66.

Somit wurde die Veränderung verworfen.

Ein Antrag wurde von Hrn. Fo r wa rd gestellt,

Den besagten Bericht dadurch zu verändern, daß man den folgendenneuen Abschnitt aufnehme lautend:

"Die Gesetzgebung soll durch ein Gesetz für die Ernennung von Com-nnssiouers sorgen, welche die Zeugenaussagen in Fällen von Beschwerdengegen einen Richter an der Supreme Court oder an einer niederen Courtabzunehmen babcn ; und die so abgenommenen Zeugenaussagen könnenbei dem Verhöre der angeklagten Partei, oder bei der Untersuchung deran die Gesetzgebung gegen solchen Richter gerichteten Bcschweidcn vorge-lesen werden, woferne der Beklagte nicht besonders die persönliche Anwe-senheit solcher Zeugen verlangt."

Hr. Forward sagte: ich wünsche nur wenige Worte hinsichtlichdieser Abänderung zu sagen.

Während ich, fuhr Hr. F. fort, jede mögliche Maßregel ergreifenmöchte, um die Unabhängigkeit des Gerichtswesens zu erhalten, so möchterch dasselbe auch zu gleicher Zeit dem Volke annehmbar machen ; ich möch-te daher in dem Falle, wo ein Richter sich als unfähig zur Erfüllung sei-ner Pflichten erweiset, oder sich in oder außer seinem Amte schlecht aufführt,jede Gelegenbcit, welche das öffentliche Wohl erheischen mag, darbieten,um Untersuchungen über alle etwaigen Beschwerden anzustellen.

Durch diese Abänderung sollen Commissioners angestellt werden, umZeugen abzuhören, welche sonst an den Regierungssitz hätten gerufenwerden können. Durch dieses Mittel würde ein Richter die Gelegenheithaben, daheim Krcnzfragen au die Zeugen zn richten. Die Abänderungsickert ihm das Vorrecht, das Erscheinen von Zeugen am Regierungssitzezu verlangen, wenn er dieses für nöthig hält. Die Abänderung sichertihm das Recht, entweder die Gegenüberstellung der gegen ihn aufgerufe-nen Zeugen daheim zu verlangen, oder ihre persönliche Erscheinung amRegierungssitz zu fordern, je „ach seinem Belieben. Es kann für denAngeklagten kein Nachtheil aus der Annahme einer derartigen Bestim-mung entspringen, während sowohl große Unbequemlichkeit, als öffentlicheKosten gespart werden würden.

Hr. Merrill, von Union, sagte: ich möchte dem Herrn von Allcghe»nv, (Hrn. Forward) zu bedenken geben, daß eine Bestimmung, die es