Band 
Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

arm, gehässigen Unterschied. Ich hoffe, daß mein Freund von Alleghc»y>welcher stets so richtige Grundsätze wie Rechtskenntniß bewährt, seine Ab-änderung zurücknehmen wird.

Hr. Bell, von Ehester, bemerkte: ich beobachte auf Seiten dieserVersammlung eine Neigung, rn das Geschäft der Gesetzgebung zu greifen.Sie ist geneigt, die gesetzgebende Gewalr an sich zu reißen, und bei jedemStreitpunkte sind die Herren st> scharfsinnig, einen Mangel in der beste-henden Eonflitution zu entdecken, welcher gesetzgegcnde Entscheidungen vonunserer Seite rechtfertigen soll.

Diese Abänderung giebt der Gesetzgebung keine weitere Gewalt, alsdieselbe bereits besitzt. Die Gesetzgebung kann Zeugen von jedem Theiledes Staates herbeiziehen, um Zeugniß abzulegen. Sie kann dies gegen-wärtig thun, und wünscht der Herr von Allegben», sich die Geschäfte derGesetzgebung anzumaßen ? Sollten wir diese Geschäfte verrichten, wennwir die Gewalt haben? Der Herr hat in seiner Abänderung den Richterunter den gemeinsten Verbrecher gestellt. Sem Unterhalt und sein guterName sollen beide in Gefahr kommen, und er soll einer Verhörsart unter-worfen werden, von welcher der niedrigste Bürger frei ist. In gewöhnli-chen Fällen will eine Court keine Zeugnisse annehmen, sobald ein Zeugewegen Krankheit nicht im Stande ist, vor Gerecht zu erscheinen, und den-noch wollt ihr die Gewohnbeit in diesem Falle einführen. Wollt ihr diegemeine Prozeß-Regel zerstören? Niemals kann man nach geschriebe-nem Zeugnisse so gut urtheilen, als nach mündlichem Beweise. Könntchr in einem Falle, wo es sich um Eigenthum oder um ein peinliches Ver-brechen handelt, einer Parthei erlauben, einen Beweis ans zweiter Handvorzubringen, wann man einen Beweis aus erster Hand erhalten kann ?Wollet ihr solches in keinem andern Falle thun, ausgenommen der einemRichter, der im Falle der Ueberführung der höchsten Strafe unterworfenwird, die man auflegen kann?

Hr. B i d d l e, von Philadelphia, erbat sich die Aufmerksamkeit denConvention auf eine kurze Zeit. Es ist nichts wichtiger, sagte Hr. B.,als daß eucre Richter nicht allein rein, sondern auch frei voii. Verdachteder Unreinheit sein sollten. Alles, was dazu dient, um die Gerichtswürdezu beeinträchtigen, muß auch das ganze Land beeinträchtigen. Nun schlägtman vor, in jeder Eanntp eine Anzahl Beamten zu ernennen, um gegeneinen Richter, auf icdc zu dessen Nachtheil vorgebrachte Klage, Zeugnißabzuhören. Dieses sollen beständige Beamten sein. Welcher angeseheneMann würde einen Sitz im Gerichte cinnebmcn wollen, wenn er aufsolche Weise von der Gnade einer Anzahl Menschen abhieuge, die dazu be-stellt sind, um Zeugniß gegen ihn abzunehmen?

Der Herr von Philadelphia (Hr. Hopkinson) und von Ehester (Hr.Bell) baben ihren Einwand gegen die Abänderung auf den Grund gestützt,paß der gemeinste Verbrecher in allen Fällen ci,i Recht hat, seinem An-kläger gegenüber gestellt zu werden. Wollt ihr Bürger, die zu den höch-sten Gerichtsäuitcrn anscrkohrcn wurden, ausgleiche Stufe mit Männernstellen, deren einziger Zweck es ist, Zeugniß abzuncbmen ? Wir sind langegewohnt gewesen, von den Mißbrauchen unseres Buudes-Obcrhauptes m