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Band XI.
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Pennsylvanische Convention, 1838. 169

zu treffen, daß das Volk der Republik in solcher Sprache, als es für schick-lich halten möge, unterrichtet werde ?

Hr. B i g e l o w sagte, er wolle die Frage des Hrn. von Lycoming(Hrn. Fleming) in möglichster Kurze beantworten.

Es ist, fuhr Hr. B. fort, eine jedem Mitgliedc dieser Convention be-kannte Thatsache, daß ein sehr beträchtlicher Theil von den Einwohnerndes Staats Pennsylvanien von Deutscher Abstammung ist, und vielevon denselben eine besondere Vorliebe f»r die Sprache ihrer Vorfahrenbaden. Ihre Geistlichen empfehlen ihnen in vielen Fällen dieZweckdien-lichkcit und Nothwendigkeit, einen Theil ihrer Erziehung in DeutscherSprache zu erhalten, dringend an ; und sie erachten es für ihre gebieteri-sche Pflicht, solchen Anempfehlungen Folge zu leisten.

Unter dem jetzigen Systeme des Gemeinschnlenfllntcrrichtes ist es ver-fügt, daß die unterschiedlichen Tannschips und Boronghs in den unter-schiedlichen Caunties im Staate einen Schuldistrikt ausmachen sollen;jedweder Distrikt soll in so viele Unterdisteikte eingetheilt werden, als nö-thig erachtet werden mag ; und in jedwedem Unterdistrikte soll für eineSchule gesorgt werden. Diese eine Schule wird unter der Oberaufsichtder Schüldirektorcn stehen, welche von den Bürgern des Taunschips ge,wählt werden ; und welche die Errichtung solcher Schulen anordnen wer-den, wie es eine Mehrheit der Bügcr für schicklich halten mag. Es wirddeshalb keine Gelegenheit dargeboten werden, in dem nämlichen Distriktein irgend einer außer einer Sprache Unterricht zu ertheilen. Wirwissen daß es einige Distrikte gibt, in welchen eine Deutsche Schule denVorzug erhalten wird; in andern aber werden Englische Schulen mitgänzlichem Ausschlüsse der Deutschen angenommen werden.

Aus diesen Gründen, dächte ich, sollte eine allgemeine Vorkehrung qe-trossen werden—und mich dünkt, es sollte eine cenRitul-tenelse Vorkehrungsein, um irgend eine Neuerung auf Seiten der Gesetzgebung zu verhindern—eine Vorkehrung, welche erklärt, daß eine Mehrheit von Schulen er-richtet werden mag, so oft es nöthig ist ; so daß für Personen, welche ent-weder in der Englischen oder der Deutschen Sprache unterrichtet zu wer-den wünschen, gleichmäßig gesorgt sein möge. Ich habe deshalb dieseVerbesserung angeboten, ich hoffe, sie möge angenommen werden. Ichwill die Zeit'der Convention nicht länger in Anspruch iichmxn.

Hierauf wurde über die besagte Verbesserung die Frage gcriommen, unddieselbe ohne eine Theilung verneinend entschieden.

So wurde die Verbesserung verworfen.

Hr. B e d f o r d, von Luzerne, machte den Vorschlag, zur Verbesserungdes besagten Abschnittes, die folgenden Worte, nämlich:

"So daß die Vortheile der Erziehung auf alle Personen in der Repub-lik ausgedehnt werden mögen," daraus zu streichen.

Hr. Füller, von Fayette, sagte, er hoffe, die Verbesserung mögeangenommen werden. Obschon, fuhr Hr. F. fort, der Gegenstand in