Band 
Band XI.
Seite
162
JPEG-Download
 

162

Verhandlungen und Debatten.

Staat gesetzliche Vorkehrung treffen solle. Er sei gegen eine constitutio-nelle Versugung, wel he Bezug auf Gesetze, wie dieselben bestehen, habe,und welche von Tag zu Tag verändert werden mögen. Eö scheine ihm,daß man dadurch die y'andesgesetze von dem Willen der Gesetzgebung ab,hängig mache.

Hinsichtlich jener Clausei des Abschnittes, welche folgendermaßen lau-tet: "so daß die Vortheile der Erziehung auf alle Personen in der Re«publik mögen ausgedehnt werden,"—werde er gegen dieselbe nicht stim-men. Er sei nicht gegen das in der Clausel enthaltene Princip. Er seinicht dagegen, daß eine republikanische Erziehung auf das Gesammtvolkausgedehnt werde. Wann in der Eonstitutwn irgend eine Vorkehrungüberhaupt in Bezug auf Erziehung nothwendig sei, so ziehe er die, welchewir bereits hätten, irgend einer andern vor. Und, er halte es für schick,lich,daß jede Regierung für die Erziehung der Armen Sorge tragen soll-tc. Er billige, daß die Gesetzgebung für die unentgeldliche Erziehung derArmen Vorkehrung treffen sollte.

Hr. H i e st e r, von Lancaster, sagte, er stimme der Ansicht des Herrnvon Braver (Hrn. Dickey) und des Herrn von Ehester l,Hrn. Darling-ton) bei, daß es zweckmäßiger sein würde, den Bericht der Eommittee zuverwerfen und die Eonstitntion in ihrem gegenwärtigen Zustande beizube-halten. Das Gemeinschulen-System sei jetzt in entsprechender Wirksam-feit; allein er furchte sehr, daß Herren in ihrem Eifer, dessen Operatio-nen zu beschleunigen, dasselbe zerstören würden. In keinem Puncte seidas Volk empfindlicher, als in dem des Gemcinschnlen-Systemeö. Erdächte, die Eonvcntion würde eben so zweckmäßig verfahren, wenn sie diebestehende Vorkehrung der Eonstitntion in Bezug auf Vorsorge für dieunentgelvlichc Erziehung der Armen nicht veränderte. Wenn wir denersten Theil der Verbesserung annehmen, so entsteht daraus die Verpflich-tung, für ein Genicinschnlcn-System durchaus den Staat zu sorge». Erfürchte, daß wenn wir irgend eine Veränderung zu machen versuchten, dasVolk in Unruhe versetzt und viele Aufregung verurfttcht werden würde,welches vermiede» werden mochte. Er glaube. Alle seien hinsichtlich derVortheile einverstanden, welche eine Ausdehnung der Erziehung durch-aus den Staat, znr Folge haben würde. Alle seien hinsichtlich des Prin-cips, nicht aber hinsichtlich der Staatsklugheit, einverstanden. Die al-leinige Meinungsverschiedenheit betreffe die Mittel, durch welche derZweck zu erreichen sei. Er halte eS für schicklicher, daß der Gegenstandder Verfügung der Gesetzgebung anheim gestellt werde. Wie er bereitsbemerkt habe, cs sei zweckmäßiger, das Werk allmählich fortschreiten zulassen ; man habe alle Ursache, mit dessen Wirkungen zufrieden zu sein—da es, in Erwägung der kurzen Zeit, während welcher das System inOperation sei, reißende Fortschritte mache. Er werde für die Verbesse-rung des Herrn von ssizerne stimmen, nämlich: die Elausel: "so daß dieVortheile der Erziehnng anfalle Personen in der Republik mögen ausge-dehnt werden," ausznstreichen.. Er (Hr. H.) wisse, daß dies der Theo-rie nach richtig sei, allein es wäre ihm vollkommen bewußt, daß cs einerder Hanpteiuwiirfe gegen das Schulgesetz sei—denn, er habe ein Malüber das andere sagen hören—daß es seinem Charakter nach in Bezug