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Band XI.
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Pennsylvamsche Convention, 1838.

Hr. D a rl i n g t on, von Ehester, sagte, daß wenn er zur Zeit, alsder Gegenstand vor die Eommittee gebracht wurde, zugegen gewesen wä-re, er sich irgenv einer der beantragten Veränderungen widersetzt babenwürde. Es scheine ihm, daß nicht eine von den Veränderungen, welcheHerren jetzt zu machen beabsichtigten, von den Bürgern der Republik, zurZeit als sie für die Znsammenbcrnfung dieser Convention Uinimten, ver-langt wurde. Die Erfahrung habe gewiß nicht bewiesen, daß in Bezugauf den Gegenstand der Volkserhebung irgend ein Nachtheil empfundenWurde. Im Gegentheile, die Gesetzgebung, so oft sie es zweckdienlich be-funden habe, ein Gcmeinschnlcn-System einzuführen, sei durch kein con-stitutionelles .Hinderniß von der Verwirklichung ihrer Absicht zurückgehal-ten worden. Er mißbillige den Bericht der Committec des Ganzen.Nach seiner unmaßgeblichen Meinung sei die Vorkehrung der Eonstitutwnvon 1790 Alles, waS die Bürger des Staats Pennsylvanien je verlang-ten, oder wünschen würden. Das heiße, der erste Abschnitt der Eousti-tution, "daß die Gesetzgebung, sobald es schicklicher Weise geschehen mag,für die Errichtung von' Schulen durchaus dem Staar, gesetzliche Vorkeh-rung treffen solle, in solcher Weise, daß die Armen unentgcldlich unterrich-tet werden mögen."

Die Bürger von Pennsylvanien hätten es für zweckdienlich gehalten^ein Gemcinschulen-System einzuführen, welches sich im Allgemeinen durchsaus den Staat als populär erwiesen habe. Und, weit entfernt sei es vonseiner Absicht, irgend etwas gegen dasselbe zu sagen, obgleich es in einigenbesondern Theilen des Eauuty, welches zu repräsentiern er die Ehre ha-be, unpopulär sei—da es den eigenthümlichen Ansichten einiger seinerEonstikuenteu nicht entspreche. Er wisse, daß das System den allgemei-nen Beifall der Bürger dieser Republik erhalten habe. Er wiederhole,daß er die Fortschritte des Gcmeinschulen- Systems, welches in seinenpraktischen Wirkungen in den meisten Theile,/des Staates zweckmäßigbefunden Worten, in keiner Weise zu hemmen wünsche; er könne es abernicht billigen, daß die Gesetzgebung gezwungen werden sollte, dasselbe invielen Theilen d-rEiepublik, in welchen vielleicht der Zustand oder dieNeigung der Bürger dessen Einführung weder verlangt noch wiinschte, inKraft zu setzen. Er sei nickt dafür, daß es Solchen, deren Gesinnungen ge-gen es seien, aufgelegt werde. In vielen Theilen des Eanntv Ehesterwürde das Volk das "System lieber nickt annehmen, weil es seit vielenJahren her ein anderes in Wirksamkeit hat, das es für zweckdienlicherhält. Es habe sich vor diesem geweigert, das Gemeinschnlen-System an-zunehmen. Er (Hr. D.) sei der 'Meinung, daß es rathsamer wäre,wenn man es der Gesetzgebung vorbehielte, das System in den Theilendes Staates anzunehmen, in welchen das Volk es begehrt. Es scheineihm, bei Berücksichtigung aller dieser Betrachtungen, daß die Eonventionuicht weise handle, eine Verände ung zu machen, welche nicht verlangtwerde, und welche den Theilen des Staates, in denen das gegenwärtigeSystem nicht im Schwange, sei, von Nachtheil sein möchte.

Er wünsche seine S>mme gegen den Bericht der Committee des Gan-zen zu verzeichnen. Er mißbillige die Verbesserung des Herrn von Lu-zerne, welche in seinen Augen gleich verwerflich sei; dieselbe bestimme,baß die Gesetzgebung für die Errichtung von Gcmeinschulen durchaus den