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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

Es ist nicht zu vergessen, daß wir rilcksichtlich des Memeiiischttlen-Sy"stems in diesem Staate auf viele ernstliche Vorurtheile stoßen. DieseThatsache ist den Mitgliedern dieses Körpers eben sowobl bewußt als mirselbst. Sie wissen, daß jene Vorurtheile bestehen, und sie wisseu,daß daSGemeinschnlen-System, wie gegenwärtig durchs Gesetz eingeführt, nichtvon einem gebietenden Charakter ist. Daö Gesetz stellt die Sache demGutachten des Volks anheim; und zur nämlichen Zeit, als ein Mittel,das Volk zu dessen Annahme zu bestimmen, bietet das Gesetz zu dem EndeBeweggründe dar, in derGestalt von Geldverwilligungen aus dem öffcnt«lichen Schutze. Das Resultat ist, daß zur Beförderung dieses großenPlanes ei» Geldbetrag ansgetbeilt worden, welcher einen beträchtlichenTheil des Volkes zu dessen Annahme bewogen hat. In Zusatz zu diesenBerwilligungen ist eine gewisse Summe in Gestalt einer Tare hinzuge-fügt worden; und wir ersehen aus dem Berichte des Gemeinschulcn-Oberanfsehers vom letzten Jahre, daß von «ngrfäbr ein tausend Distrik-ten über sieben hundert das Gesetz angenommen haben ; so daß zwischenzwei und drei hundert Distrikten, von der dichteste» Bevölkerung, übrigbleiben, welche es nicht angenommen haben—sondern welche sich demsel-ben noch immer widersetzen und eine feindselige Stellung dagegen anneh-men.

In Erwägung dieser Thatsachen, frage ich die Erziehungsftennde indieser Convention, ob fle, durch irgend ein unvorsichtiges oder übereiltesVerfahren hier, Willens sind, dieses System zu zerstören, welches solcher-gestalt mit sichern Fortschritten allmählich den Beifall des Volkes ge-winnt, und welches Jahr auf Jahr Distrikt zu Distrikt hinzufügt? SindSie Willens, drei hundert nichtannchmente Distrikte gegen das Systemaufzuregen—mit Hinzufügung der Gewalt jener mächtigen Minorität,welche bekanntlich in allen annehmenden Distrikten besteht? Sind sieWillens, das große Princip zu gefährden, welches jeder Herr auf demHerzen tragt—das heißt, die Erziehung derjenigen, welche insbesonderedie Kinder der Republik sind?

Es bestebt in der Constitntion von 1790 eine wichtige Gewähr, welchein keiner veränderten Constitution, die wir bekannt machen mögen, demZufall überlassen werden sollte—daö beißt, daß für die Armen zu alle«Zeiten gesorgt werden soll—daß man sich derselben jedenfalls annehme»soll—daß sie erzogen werden sollen, mögen die Reichen daS Gesetz auneh-men oder nicht.

Herr Präsident, das Volksschulcn-System von Pennsylvanien trägt gu-te Früchte. Der Gonvrrnör sagt, obwobl wir nocb nicht den Bericht desOberaufsehers der Volkösilmlen erhalten baben, in seiner Iabresbotschaft,das System gewinne immer mehr die Liebe des Volkes, und mehrere dernichtannehmendeu Distrikte hätten gegenwärtig das Gesetz angenom-men.

Wir wissen, daß alle drei Jahre das Volk seinen Wille» anssprechensoll, ob das System fortdauern soll oder nicht. Im Iabre 1840 muß die-se Frage abermals dem Volke gestellt werden, und vor diesem Zeitpunktestehen wir im Begriffe, mit der Entscheidung jener Frage eine coustitutio