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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

ftitution nicht richtig auslegten. Ich will nichts weiter sagen, sondersnur die Aufmerksamkeit der Herren auf die Thatsachen lenken. DieVerursachung von Beschwerden und die große Unterdrückung einer zahl»reichen und würdigen Anzahl unserer Bürger wird mich hinlänglich bcwe-gen, meine Abänderung warm zu vertheidigen.

Es ist nifit meine Absicht, die Zeit der Convention mit Wiederholungenzu verschwenden. Ich begnüge wich damit ihre Aufmerksamkeit auf dieUebel und Beschwerden zu lenken, welche diese Auslegung der Courtcn er-zeugt hat, und dieses ist ein guter und hinreichender Grund, warum dieRechte dieses Theiles unserer Bevölkerung,unter einen wirksameren Schutzgestellt werden sollen. Ich will fetzt nicht weiter gehen, sondern nur dieJas und Neins über meine Abänderung verlangen.

' Hr. Dora n, von Philadelphia Caunty, beantragte, die Abänderungdadurch zu verändern, daß man Alles nach dem Worte "daß" in der er-sten Zeile daraus wegstreiche, und folgende Worte an die Stelle setze:"Die bürgerlichen und polstischen Rechte, Freiheiten oder Befugnisse ir-gend eines Bürgers sollen, um seiner Religion willen, auf keine Weise ge-schmälert oder erweitert werden."

Hr. Doran fuhr fort, seine Gründe für die Vorlegung dieser Abände-rung anzugeben. Der dritte Abschnitt des neunten Artikels, sagte Hr. D-,>lautet folgendermaßen

"Abschnitt 3. Daß alle Menschen ein natürliches und unverletz-bares Recht haben, Gott den Allmächtigen so zu verehren, wie es ihr Ge-wissen vorschreibt; daß von Rechtswegen Niemand gezwungen werdenkann, an einem Orte öffentlicher Mttesverehrung gegen seinen Willenzu erscheinen, einen solchen zu errichten oder zu unterstützen, oder irgendeine Geistlichkeit (Diener der Religion) zu erhalten ; daß keine menschli-che Gewalt, in irgend einem Falle, über die Rechte der Gewissensfreiheitgebieten, oder dieselben beeinträchtigen kann ; und daß durch kein Gesetzirgend einer Religion oder Gottesverehrung ein Vorzug gegeben werdensoll."

Nun, Herr Präsident, so allgemein der Vorschlag des Herrn von Sus-quchanna (tzrn. Read) auf den ersten Anblick zu sein scheint, so bin ichdoch gezwungen zu sagen, daß derselbe nicht meinen Beifall hat. Er er-kennt und begreift denselben tadclnSwcrthen Grundsatz, welcher in unst-rer gegenwärtigen Constitution besteht. Er enthält ein religiöses Unter-scheidungsmerkmal, und rechtfertigt deshalb dir Einmischung der Regie'rung in das Recht der Gewissensfreiheit.. Als aufrichtiger Verehrer deserhabenen Lehren des Christenthums, worunter der Glaube an einen kn»f-tigen Zustand der Belohnung und Strafe gewiß nicht untenan steht, n»,bbeseelt von dem Wunsche, jene Lehren von der ganzen Menschenfamil'^angebetet zu sehen, kann ich nicht einen Grundsatz billigen, der mit der Gs"wiffensfrelheit im Widersprüche steht,, und also auch meiner Ibnsicht nach-dem ächten Geiste jener heiligen Religion widerstreitet. Ich kannwerde niemals der Vertheidiger der Unduldsamkeit sein, mag sie herru»^ren von wem sie wolle.