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Band XI.
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Pennsylvamsche Convention, 1838.

Allein, Herr Präsident, man versiehe den Grundsatz, wie man wolle,Man beschönige denselben mit dem Verwände der Moral und Religion,Man wende ihn ausschließlich auf eine Handvoll Leute und auf kkine an-dern an, auf die Niedrigen ober die Unwissenden, auf die Wilden oder dieHeiden ; man beschränke dessen Wirksamkeit auf das ärmste Wesen, dasauf der Erbe kriecht, oder auf die politischen, und nicht die Privat-Rechteeiner einzigen Bolksklasse, sei sie noch so klein,—was ist es anders als ei-ne Verletzung der Religion und der natürlichen und unveräußerlichenMenschenreclite ? Denn welches Recht kann ursprilrglicber, oder wenigerder Aufsicht und dem Zwange unterworfen, oder wichtiger in leinen Fol-gen sei», als das Recht, Gott den Allmächtigen nach den Gingebungen un-seres eignen Gewissens zu verehren ? Derjenige, der dasselbe zu beschrän-ken wagt—derjenige, der seinen Mitbürgern seine eignen religiösen Mci-nungen alS den einzigen Maßstab und die einzige Richtschnur des Glau-bens gnit Gewalt aufzuzwäugeu sucht—verletzt den Gesellschaftsvertraq,schadet der Sache des Christenthums, und beweißt sich selbst als un-tauglich für den Genuß der bürgerlichen Freiheit. Der Mensch, welchersolche Absichten bekennt, und deren Ausführung rechtfertigt, ist ein Ner-rgther an der Religion und ein Feind einer freien Regierung. Fröm-migkeit und Vaterlandsliebe sind von zu reinem Stosse, um mit solchemniedrigen Mischsatze verschmolzen zu werden ; und gewiß erzeigt man demChristenthum wenig Gerechtigkeit, wenn mau sagt, es brauche den Armder weltlichen Macht zu seiner Unterhaltung und Unterstützung.

Schlagt die Blätter der Geflachte auf, jenes belehrende und demüthi-gende Verzeichniß menschlicher Schwachheit, und ihr werdet darin in un-vcrkennttichcr Sprache geschrieben finde», daß bü gerliche und religiöseFreiheit, gleichmäßig Hand in Hand gicng, und daß da, >vo religiöse Frei-heit herrschte, die bürgerliche Freiheit, wen» sie fehlte, auch bald vermit-telst der ersteren erschien. Tretet das Recht der Gewissensfreiheit mit Fü-ßen, führet religiöse Untrscheidnngsmerkmale ein, und bildet einen Vereinzwischen Kirche und Staat—was wird aus der bürgerlichen Freiheitwerden ? Wenn dieselbe nicht bereits dmchdie Anwendung solcher Maß-regeln untergraben ist, so sinkt sie bald unter dem erdrückenden Ueberge-wicht der vorherrschenden Sekte, und "läßt, gleich dem luftiger. Gebildeeines Traumes, keine Spur zurück."

Zur Schande der Menschheit sei es gesagt, die Geschichte zeigt uns dasbetrübende Schauspiel ihrer Schwächen und Irrthümer, und beweißt,baß selbst unsere heilige Religion—eine Religion, welche den Geist derMilde und Wohlthätigkeit athmet, welche die Vergebung von Beleidigun-gen, die Uebung der Menschenliebe, und die Vergeltung des Bösen mitGutem lehrt—durch die Bekleidung mit politischer Macht so verkehrt wer-ben kann, daß sie das Werkzeug der Verfolgung und Unterdrückung, desBlutvergießens und der Rache wegen Meinungsverschiedenheiten, selbstt» den ständen guter, von redliche» Beweggründen geleiteter, Menschenwird. Die Geschichte beweißt ferner, daß die Religion mit der Politikvermengt werden kann, und daß sie mit solcher Beimischung sich in die ge-wöhnlichen Lebensverhältnisse einschleicht, die Banden der Freundschaftund Verwandtschaft löst; die Quellen des Privat- und Rakional-Glückesvergiftet; und die furchtbare Rährerin langer, blutiger und unheilvollervor. x,.—19.