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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

Die Abänderung, welche ich die Ehre babe, der Convention vorzulegen^drückt denselben Grundsatz in wenigen Worten aus:

"Daß die bürgerlichen und politischen Rechte, Freiheiten und Befug»nisse irgend eines Bürgers, um seiner Religion willen, auf keine Weisegeschmälert oder erweitert werden sollen."

William Penn kann als ein anderer großer Verfechter der Gewissens»freibeit angeführt werden. Durch Gesetze, welche in England am 5teNMai 1682 zwischen ihm, als Gouvernör und Lbereigcnthumcr von Penn»sylvanien, und den Freimännern und Pflanzern jener Provinz festgestelltwurden, ehe er jemals von seinem Vaterland Abschied nahm — denn ichglaube, er segelte nicht vor dem folgenden Augnstmonat—wird als Haupt»grnndlage jener Provinz für immer erklärt, genehmigt und behauptet:

"Daß alle Menschen, welche in dieser Provinz wohnen, welche das Da»sein Eines Allmächtigen und Ewigen Gottes, als Schöpfers,. Erhaltersund Regicrcrs der Welt, bekennen und erkennen, und welche sich aufrich»rig verpflichtet fühlen, friedlich und gerecht in der bürgerlichen Gesellschaftzu leben, wegen ihrer religiösen Ueberzeugung oder ihrer Gebräuche inGegenständen des Glaubens und der Gottesverebrung auf keine Weisebelästigt oder beeinträchtigt werden sollen ; noch sollen sie jemals gezwun»gen werden, irgend eine religiöse Gottesverehrung, Stelle oder Geistlich»feit zu besuchen oder zu erhalten."

Ich betrachte überdies alle Religionsproben als verderblich für dierichtigen Grundsätze, die unsern republikanischen Anstalten als Unterlagedienen. Ich meine, das Volk allein muß und sollte entscheiden, wer seineöffentlichen Diener sein sollen. Allein eine Religioneprobe nimmt dieseGewalt aus seiner Hand, und beschränkt, ohne Rücksicht auf Verdienstoder Fähigkeit, dessen Wahl allein auf Diejenigen, welche sich zu einemgewissen Glauben bekennen.

s>r. Jeffcrson sagt in einem Schreiben an einen Freund im Jahr1822:

"Ich schreibe mit Freiheit, denn während ich ein Recht in Anspruchnehme, an Einen Gott zu glauben, so sagt mir meine Vernunft, ich gesteheeben so willig Andern den Glauben an drei Götter zu. Beide Religionenzeigen uns rechtschassene Leute, und das ist der einzige Punkt, worauf dieGesellschaft ein Recht hat, zu sehen."

Aber ist es möglich, durch irgend eine gesetzliche Brrfligung die religiösenMeinungen der Menschen zu bestimmen, oder dieselben in eine angenom»mene Form zu gießen,? Kann man durch Strafgesetze, durch Folter undMartern, durch Herzstoß und Flammen die Freiheit des Gedankens beu»gen ?,KÄnn man anders als durch Vernunft und Gründe den Verstandüberzeugen und^d.aö lischest bestimmen? Kann irgend eine mcnsctsticb^Behörde, durch die Ausübung weltlicher Macht, Spaltungen undzeien ? Ich antworte bestimmt: ülein.

Alle Geschichte, alle Erfahrung beweist, je gewaltsamer man religiös«