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Verhandlungen und Debatten.
ungeheuer sein ; denn sowie ihr die Schwierigkeiten des Meisters bei her'Wiedererlangung seines Sklaven vermehrt, so wird die Anzahl der Flüchtlinge zunehmen.
Ferner—was soll aus dem Sklaven während dieser verzögerten Ver-Handlungen werden? Er muß in einem Gefängnisse oder sonstwo be-wacht, und auf enere Kosten erhalten werden. Alle diese Schwierigkeitenwerden vervielfältigt und erhöht, wenn das Verhör vor die gewöhnlichenConrten gebracht werden soll. In der That die Schwierigkeiten undZeitverluste werden so groß sein, daß sie durchaus das Rechtsmittel unddas Recht zerstören wurden, und es würde nicht länger für irgend einenMeister der Mühe lohnen, einen flüchtigen Sklaven nach PennsylvanieNzu verfolgen. Gewißlich ist dies nicht unsere Absicht—es ist nicht unsereAbsicht, durch diese krummen Mittel die Bürger des Südens eines Ei-genthums zu berauben, das ihnen durch den feierlichen Vertrag der CoN-stitution gewährleistet ist, und dessen Sicherheit für ihr Gedeihen ebensowesentlich ist, als irgend ein Eigenthum, das wir besitzen, für das unse-rrge.
Man hat uns zu verschiedenen Malen an das Herz gelegt—ob eiltMensch, ein freier Mensch seiner Freiheit ohne ein Geschwornen-Verhörfeines Landes beraubt werden soll? Liegt hierin etwas Seltsames?Wird nicht bei allen Eriminal-Anklagen der Angeklagte, nach Vorbriü-gung hinreichender Gründe, auf den Befehl eines einzigen Richters oderBeamten, in das Gefängniß gebracht, um die Untersuchung der Frageseiner Unschuld abzuwarten? Sind in bürgerlichen Prozessen nicht Be-klagte auf das bloße Affidavit eines Gegners in das Gefängniß geschicktworden ? Wird ein entlanfcner Lehrsungc nicht auf das Ansuchen seinesMeisters bei einem Friedensrichter verhaftet ? Wird er nicht in das Ge-fängniß geschickt, wenn er nicht Bürgschaft für sein Erscheinen vor derCourt stellen kann; und entscheidet nicht die Court am Ende über dasRecht des Meisters auf seine Dienste, ohne den Beistand oder das Ein-schreiten einer Jury ? Es ist ein Irrthum, wenn man annimmt, daß dieFreiheit eines Menschen nicht eingeschränkt oder daß ihm nicht sein Eigen-thum genommen werden könne, ohne die Einwilligung einer Jury. Eswird über Millionen in den Kanzlei-Conrtcn rechtmäßig und gesetzlich,ohne eine Jury, entschieden.
Hr. 5). sagte: da ich durch die Regeln der Convention auf eine be-schränkte Zeit angewiesen bin, so habe ich sehr hastig meine Andeutungengegen die Annahme dieser Abänderung hingeworfen, weil ich nicht iwStande bin, dieselben ausführlicher in ihren Folgen zn schildern. Alle'"ich bin von der Wichtigkeit der Frage tief durchdrungen. Die Abänderungkönnte, meiner Ansicht nach, von nnsern Brüdern im Süden mit Rcolflals eine Verletzung ihrer Rechte nach der Constitntion betrachtet werden,oder wenigstens als ein Versuch, ihr Rechtsmittel mit Bedingungen liNbSchwierigkeiten, die in der That auf eine Zerstörung des Rechtes hinaus-laufen, zü belästigen. Ich kann nicht sagen, und es schaudert mich daraüzu denken, zu welchen Maßregeln der Suden seine Zuflucht nehmen mag,um dieses Unrecht abzuwehren, noch kann ich sagen, welche Maßreg"ünicht dadurch gerechtfertigt werden können. Ich hoffe, die Weisheit »uo