Band 
Zweiter Band.
Seite
102
JPEG-Download
 

102

ter an den Prinzen von Artois, zweiten Bruder Louis XVI.von Frankreich, an das bourbonische Interesse geknüpft.

Endlich standen noch zwei Republiken, Venedig undGenua,

Venedig, eine Erbaristokratie, abcp einst blühend durchHandel und Macht auf dem Mittelmeer, erfuhr harte Schlügedurch die Türken, welche ihm seine griechischen Inseln nahmen.Doch zehrte es lange an seiner vormaligen Große, und hieltsich, wie der Kirchenstaat, durch starre EonsequenZ in demRegicrungsspsteme, und Unterdrückung neuen Lichts. SeineThatenlosigkeit verdiente den Tod durch das Schwert einesfremden Eroberers,

Genua, in dieser Periode weniger als Staat, denn alsFestung und Seehafen merkwürdig. Die Insel Corsica hattees schon verloren,

4) Altnsederland, welches den spanischen Druck ab-geworfen hatte, war eine vereinigte Republik von sieben Pro-vinzen: Holland, Groningen, Overpssel, Utrecht, Zeeland,Geldern und Friesland. Jede Provinz hatte ihre eigeneVerwaltung und Verfassung. Seit langem neigten diese Ver-fassungen sich zur Aristokratie. Die sieben Provinzen zusam-men bildeten die Versammlung der Generalstaaten und denStaatsrath. Die Generalstaaten reprasentirten die Würdeder Gesammtheit, und hatten die Oberaufsicht über Staats-angelegenheiten; dagegen war die ausübende Gewalt in denHänden des Staatsraths, der aus Deputirten aller Provin-zen zusammengesetzt wurde. Er hatte die Aussicht des Mili-tärs und der Verwaltung der Generalitätslande.

Indessen beruhte die Hauptsache auf den Obrigkeiten jedereinzelnen Stadt und Provinz.

Der Er bstattha lter, die oberste Person der Republik,mußte ein reformirtex Protestant seyn; er hatte die Anfüh-rung im Kriege und war aus dem Hause Oranicn.

Die niederländische Verfassung litt an entschiedenen Man-geln. Sie ließ wegen ihrer gesonderten Bestandtheile und