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Kreis der Civilisation erweiterte sich ausnehmend durch dieseGrundsätze.
DaS Werk der konstituirenden Versammlung ging in derThat weniger durch ihre Fehler P, als durch die Schlägeder Parteien unter. Zwischen die Aristokratie und die Massegestellt, wurde sie von jener angegriffen, von dieser überflu-thet. Letztere wäre nicht souverain geworden, hätte der Bür-gerkrieg und die Cvalition des Auslands die Interventionder Masse nicht nothwendig gemacht. Um das Vaterlandzu vertheidigen, mußte sie es beherrschen; alsdann machtesie ihre Revolution, wie der Mittelstand die seinige gemachthatte. Sie hatte ihren 11. Julius: das war der 10 . Aug.(1792): ihre konstituirende Versammlung : das war der Kon-vent; ihre Regierung: das war der öffentliche Wohlfarts-ausschuß. Aber noch einmal — ohne Auswanderungkeine Republik!
s. Die gesetzgebende Versammlung,
(Vvin 1. Ock, 1791 bis zum 21. Sept. 1792.)
Die Wahlen für die zweite National-Versammlung warenim Sinne der großen Mehrheit des französischen Volks undder fortschreitenden Revolution ausgefallen. Einen bedeuten-den Einfluß hatten dabei die öffentlichen Gesellschaften undKlubs, in welchen die „Jakobiner" als begeisterte Rednerder Freiheit den Ton angaben, auf die Wählenden ausgeübt.Das konstitutionelle Wahlgesetz war eben so vernünftig alsgerecht. Um wahlfähig zu seyn, hatte der freie Staatsbür-ger nur eine Steuer im Betrag von drei Tagen Arbeitslohnzu entrichten; das Recht der Volksvertretung und Gesetzge-
') Man wirft ihr vor, sie sey zn demokratisch gewesen. Aber in ei-ner gemischten Verfassung wird man immer eine Hinneigung ent-weder zur Monarchie, oder Demokratie finden, »»d jedes Prin-zip strebt zu seiner Reinheit zu gelangen. Daher es eine mißliche Such«»m die konstitutionelle Monarchie ist.