Band 
Zweiter Band.
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„8) die Stadt Paris «nd alle ihre Bewohner ohne Un-terschied sind schuldig, sich sogleich ihrem König zu unter-werfen, ihn in volle Freiheit zu setzen, und ihm, so wieallen Mitgliedern seiner Familie, die Unverletzlichkeit unddie Achtung zu versichern, auf welche nach dem Vernnnft-u»d Völkerrechte die Fürsten gegenüber von ihren Unter-thanen Anspruch zu machen haben. Ihre Majestätenmachen alle Mitglieder der Nationalversammlung, desDepartements, der Bezirke und des Gemeinderaths, alleFriedensrichter von Paris und wen es sonst betreffen mag,persönlich bei ihrem Leben und bei Strafe, vor einemKriegsgerichte ohne Hoffnung auf Begnadigung verurthciltzu werden, verantwortlich für alle Vorfalle. Ihre Majestätenerklären ferner auf Ihr kaiserliches und königliches Ehren-wort, daß, wenn das Schloß der Tnilerien gestürmt odersonst verletzt, wenn die mindeste Beleidigung dem Könige,der Königin und der ganzen königlichen Familie zugefügt,nicht unmittelbar für ihre Sicherheit, ihr Leben und ihreFreiheit gesorgt wird, sie eine beispiellose und für alleZeiten denkwürdige Rache nehmen und die Stadt Pariseiner militärischen Erecution und einem gänzlichen RuinePreis geben, die Verbrecher selbst aber dem verdientenTode überliefern werden. Ihre Majestäten versprechen da-gegen den Einwohnern von Paris ihre Verwendung bei Sr.allerchristlichsten Majestät, um ihnen Begnadigung für ihreFehter und Irrthümer zu verschaffen und die kräftigsten Maß-regeln zu nehmen, um ihre Personen und Güter zu sichern,wenn sie die obige Aufforderung schnell befolgen werden.

„Da endlich Ihre Majestäten nur diejenigen Gesetze inFrankreich anzuerkennen vermögen, welche vom Könige invollkommener Freiheit ausgehen, so verwahren sie sich imVoraus gegen die Aechtheit aller Erklärungen, die im NamenSeiner allerchristlichsten Majestät gegeben werden könnten, solange nicht seine geheiligte Person, die Königin und die ganzekönigliche Familie wirklich in Sicherheit sepn wird; in die-