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Jakobiner-Saal seine Büste zerbrochen, die im Konvent aus-gestellte verhüllt. Hier las man die Anschläge von Bouilisi,Talon u. A., die den Zweck hatten, den König zu entführen,Paris einzunehmen und das alte Aristvkratenrcich wiederherzustellen. Dieß Alles steigerte die Wuth gegen den ent-thronten König.
Am 6. November erstattete Valaze, im Namen der außer-ordentlichen Kommission der Vierundzwanzig, einen Berichtüber die von dem AufsichtS-Ausschuß der Pariser Gemeindevorgefundenen Papiere. Am 7. trug Mailhe, im Namender Gesehgebungskommission, einen zweiten Bericht vor, derauf Befehl des Konvents in die meisten europäischen Spra-chen übersetzt, und tausendweise allenthalben vertheilt wurde.Es handelte sich um die Frage: „Kann Ludwig gerich-tet werden?" Die Gesehgebungskommission bejahte dieß,weil sich die Unverantwortlichkeit des Königs mit seinerAbsetzung aufgehoben habe; die Absetzung aber se» keineStrafe, sondern nur eine Regierungsveränderung gewesen;endlich die ministerielle Verantwortlichkeit beziehe sich nurauf diejenigen Urkunden, wo Ludwig als König, nicht woer als Privatmann gehandelt habe. Er sey gesetzlich zurichten als „Berräther und Verschwörer," und zwardurch den Konvent, welchem als Volksvertreter alle Gewaltdes souveränen Volks, folglich auch die richterliche,zustehe.
Sechs Tage nach der Berichterstattung erfolgte die Erör-terung im Konvent, welcher den Druck aller über diese Fragezu haltenden Reden beschloß. Morifson, Fauchet, Rouzet,Faure u. A. sprachen sich gegen das Recht, Ludwig zurichten, aus, wiewohl er als schuldig anzusehen sep. Sieberiefen sich für ihre Meinung auf die Konstitution, welchedie Un verl etz l ichkeit des Königs unbedingt aus-spreche, und suchten zu erweisen, die Republik, welche Ludwigverbannen oder gefangen halten könne, habe kein Interesse,denselben zu richten. Diese Behauptung war allerdings