284
seltig in den Kriegsstand zu versehen; die Gerichtshöfe, derGerichtsgang sind nur für Mitglieder der Bürgergemein-schaft gemacht. Es ist ein gewaltiger Widerspruch, anzu-nehmen, daß die Verfassung an der Spitze dieses neuenStandes der Dinge bleiben könne; dieß hieße annehmen,daß sie sich selbst überlebe. Aber welches sind die Gesetze,welche an ihre Stelle treten? Die der Natur, und, wasdie Grundlage der Gesellschaft selbst ist, das Wohl des Volks.Das Recht, den Tyrannen zu strafen, und das, ihn zu ent-thronen, ist eines und dasselbe. Das eine gestattet keineandere Formen, als das andere; der Proceß des Tyrannenist der Aufstand, sein Gericht ist der Umsturz seiwer Macht;seine Strafe diejenige, welche die Freiheit des Volkes er-heischt.
„Die Völker richten nicht, wie die Gerichtshöfe; sie gebenkeinen Spruch von sich; sie schleudern den Blitz; sie verur-theilen die Könige nicht, sie werfen sie ins Nichts zurück;und diese Gerechtigkeit ist wohl so gut als die der Tribunale.Wenn sie aus Sorge für ihr Heil sich gegen ihre Unter-drücker waffnen, wie sollten sie gehalten seyn, eine Strafartanzunehmen, welche eine neue Gefahr für sie wäre?
„Wir haben uns durch fremde Beispiele, die mit unseremFalle nichts gemein haben, in einen Irrthum hineinführenlassen. Wenn Cromwell Karl l. durch ein Tribunal, dasihm zu Gebot stand, richten ließ: wenn Elisabeth die schot-tische Maria auf dieselbe Weise verurtheilen ließ: so ist esnatürlich, daß Tyrannen, welche Ihresgleichen nicht demVolke, sondern ihrem Ehrgeize opfern, die öffentliche Mei-nung durch trügerische Formen zu täuschen suchen. Daist nicht die Frage von Grundsätzen, noch von Freiheit, son-dern von Blendwerk und Ränken; aber das Volk! welchemandern Gesetze kann es folgen, als dem der Gerechtigkeitund der Vernunft, von seiner Allmacht unterstützt?
„In welcher Republik war die Nothwendigkeit, den Ty-rannen zu strafen, noch ein Streitpunkt? wurde Tarquinius