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Zweiter Band.
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- vor Gericht gezogen? was hätte man zu Rom gesagt, wenn

H Römer es gewagt hätten, sich für seine Vertheidiger zu

^ erklären? Was thun wir? Wir berufen von allen Seiten„Advokaten, um die Sache Ludwigs XVI. zu füh-ren!" Wir genehmigen als einen Akt des Gesetzes, wasbei jedem freien Volke als das größte der Verbrechen be-trachtet worden wäre. Wir selbst laden die Bürger zurErniedrigung und Feilheit ein. Eines Tags werden wirwohl gar den Vertheidigern Ludwigs Bürgerkronen zusprechenkönnen; denn wenn sie seine Sache vertheidigen, so könnensie hoffen, ihr einen Triumph zu bereiten; sonst würdet ihrja der Welt nur eine lächerliche Comödie vorspielen. Undwir wagen von Republik zu sprechen? Wir rufen For-men an, weil wir keine Grundsätze haben; wir schmeichelnuns mit Zartgefühl, weil uns Thatkraft mangelt; wir kra-men eine falsche Menschlichkeit aus, weil das Gefühl derwahren Menschlichkeit uns fremd ist; wir verehren den Schat-ten des Königs, weil wir kein Herz für die Unterdrückten haben.

Der Proceß gegen Ludwig XVI.! Aber was ist denndieser Proceß anders, als die Berufung des Aufstandesa» ein Tribunal oder irgend eine Versammlung? Wennein König durch das Volk vernichtet ist, wer hat dasRecht, ihn wieder aufzuwecken, um daraus einen neuen Ver-wand zu Wirren und Rebellion zu machen? und welcheandere Wirkungen kann dieses System hervorbringen? In-dem ihr den Kämpfern Ludwigs XVI. die Schranken öffnet,weckt ihr alle Klagen des Despotismus gegen die Freiheitwieder auf; ihr heiliget das Recht, gegen die Republik und' das Volk Schmähungen auszustoßen, denn das Recht, denfrüheren Despoten zu vertheidigen, enthält das Recht, alles^ zu sagen, was seiner Sache dienlich ist. Ihr erweckt alle

' Faktionen wieder; ihr ruft ins Leben zurück, ihr ermuthigt

' den betäubten Royalismus. Man wird frei Partei nehmenkönnen, für oder gegen. Was ist gesetzlicher, was ist natür-licher, als überall die Marimen zu wiederholen, die seine