Band 
Zweiter Band.
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Hervorgeht. Aber in einem philosophischen Zeitalter bei Mäninern, welche in Erkenntniß, Wort und That flch so großund kräftig zeigten, daß ihren Enkeln vor solcher Hoheschwindelt, ein blindes Wüthen anzunehmen, wäre ebenso ungerecht, als wenn der Schüler dem Meister, dessenWerk er nicht begreift, Bewußtlosigkeit vorwerfen wollte.Versetzen wir uns in die Lage, in die Seele der handelndenMänner, so werden wir den Grund, warum ihre Wege sichscheiden, und die Quellen ihrer Thaten erblicken.

Das geschriebene und beschwörend Staatsgesetz hatteaufgehört zu gelten. Der Convent hatte zu constituiren,Gesetze zu geben, zu regieren und zu verwalten; unddieß Alles nach freiem Willen der Majorität, ohne ir-gend verfassungsmäßige und gesetzliche Schranken, denn Ver-fassung und Gesetz war ja nicht mehr, sollte erst wieder werden.Während so das Haupt und die Quelle der Regierung ganzneu und unumschränkt dastand, waren in den Verwaltungs-zweigen größtentheils die alten Geschäftsmänner mit denfrüheren Ordnungen und Gebräuche» stehen geblieben, weilsich der Mechanismus der Verwaltung und das weitläufigeRäderwerk eines ausgedehnten StaatsorganismuS nicht soschnell umwandeln und ersetzen läßt, als politische Grund-prinzipien und Formen. Die Verwaltung eines großen Rei-ches fordert unerläßlich Einheit des Gedankens undSystems, werde diese Einheit nun durch Verfassung undGesetz, oder durch eine Person dargestellt; aber wo beidefehlen, und zwar in Folge gänzlicher Zerrüttung eines um-gestürzten Systems fehlen, — da kann auch der redlichsteWille, der entschlossenste Patriotismus einer temporärenVerwirrung nicht vorbeugen; man nehme dazu noch tieöffentliche Gefahr, die Nothwendigkeit äußerster Anstrengung,die Gährung der Gemüther des Volks! Sodann, um einedauernde Verfassung und reiflich erwogene Gesetze zu geben,muß eine Nativnalveisammlung der Sorge für die Bedürf-nisse des Tages durch eine geordnete, kräftige Verwaltung,