3!)5
und etwas Aehnliches in dcn marianischen Zeiten zu Rom.Nicht nur fehlt in der Verfassung van 1795 der alte Ostra-cismus, d. h. diejenige Bestimmung, vermöge welcher alleBürger, nach Köpfen stimmend, die Gerichtsbarkeit überEinzelne üben, und nach persönlicher Willkühr sprechen;vielmehr ist die persönliche Freiheit jedes- Franzosen durcheine freisinnige Proceß-Instruktion, durch G schworene undunabhängige Tribunäle vollkommen garantirt: sondern eswird auch — und dieß ist die Hauptsache — die höchsteNationalvertrctung, also die republikanische Regierung, nichtunmittelbar von allen Bürgern, wie im Alterthum, ge-wählt; von 2l>o Bürgern in den Urversammlungen kannnur Einer zum Wähler erkoren werden. Ist dieß absoluteDemokratie? Ferner-tadelt Rotteck die Bestimmung dieserVerfassung, welche einzig dcn Maasstab der Bevölkerungbei den Wahlen annimmt. Ob der berühmte Staatsrechts-lehrer eine Wahl nach Ständen gutheißt, oder Partei-gänger eines erblichen gesetzgebenden Oberhauses, wie inEngland, oder einer aus erblichen und vom Monarchenernannten Mitgliedern gemischten ersten Kammer ist, wiein mehreren deutschen Staaten, oder einen Erhaltungssenat,wie unter ' der Consular-Regierung, verlangt, können wirnicht entscheiden; aber das geht aus seinen sonstigen Be-hauptungen hervor, daß er einem das Wahlrecht bedingendenCensus, neben dem Maasstabe der-Bevölkerung, das Wortredet. Man hat viele Gründe angeführt, warum demReichen mehr an dem Vaterlande und dessen öffentlichenAngelegenheiten gelegen seyn könne und müsse, als demArmen; doch bestätigt die Geschichte eher das Gegentheil.Der Banquier, der spekulirende Kaufmann hat oft andereInteressen, als die des Landes, in dem er wohnt i er isthäufig Kosmopolit im egoistischen Sinne, und sein Vortheilsteht dem der großen Mehrzahl von Landbebauer» nicht sel-ten gegenüber. Selbst der Landwirth im Großen hat nichtimmer die Interessen der Ackerleute im Kleinen; und doch