Band 
Zweiter Band.
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zeigten sich auch darüber einig, daß sie bei der gegenwärtigso gefahrvollen Lage der Republik nicht in's Leben tretendürfe, weil sie den öffentlichen Feinden zu viele Garantiender Sicherheit und rechtliche Anhaltspunkte gewährt. Manbedurfte einer unwiderstehlichen Gewaltseinheit und suspendirtcsie; mehr als je erforderte die Noth den revolutionärenSchrecken. Die Bevölkerung von Paris war furchtbar erbittertüber -die feindseligen Bewegungen der Departemens gegendie Hauptstadt, und der Convcnt hatte, wenn er unterlag,weder von den Föderalisten, noch von den Vendeern, nochvon der auswärtigen Coalition Schonung zu erwarten.Paris und die Versammlung kämpften um ihre Cristenz.Daß sich die inneren Aufstünde mit den äußeren Feindenverbanden, daß die Küsten sich englischen Truppen öffneten,mußte jedes patriotische Herz empören, und alle Schonungverbannen. Jetzt wurden gegen die entkommenen GirondistenAnklagedekrete und Achtsbefehle geschleudert, und der Ober-general der Küstenarmee von Cherbourg, Fclir W impfen,der bald die Maske des Föderalism abwarf und die Fahnedes Königthums aufsteckte, vor die Schranken des Conventscitirt, weil er die in das Departement Calvados abgeschicktenCommiffäre des Convents verhaftet und der Vorforderungdes Wohlfahrtsausschusses geantwortet hatte: „Vr werdekommen nach Paris, aber im Gefolge von sovvn Mann."Diese Drohungen vermochte er nicht zu realisiren; die Häupterder siegreichen Partei ergriffen entscheidende Maßregeln, derHumanität fremd, aber zweckdienlich.

Der Convent verwandelte sich der Sache nach mehr inein berathendes Corps, und obwohl ihm der Form nachdie ganze Machtvollkommenheit zukam, so fügte er sich dochin Wirklichkeit dem Willen eines aus ihm hervorgegangenenComites, des öffentlichen Wohlfahrtsausschussesfür auswärtige Angelegenheiten, welchem, jedoch unselbst-ständig, ein Ausschuß der allgemeinen Sicherheitfür das Innere beigegeben war; das Revolutionsgericht