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welche fortwährend von einigen Chouans-Banden, oder Räu-bern, die sich diesen Namen beilegten, unsicher gemachtwurden.
Gleiche Bedingungen erhielten auch die Chouans, welcheanfänglich jede Art von Vergleich ausgeschlagen hatten: Ge-neral Canclaur ließ seine Armee, nach dem Abschluß mitStafflet, in die Bretagne einrücken. Beim Anblik seinerMacht besannen sich die Chouans eines Besseren, und un-terzeichneten zu La Mabilais, am 21. April 1795, einenVertrag, worin „die Unterwerfung der ChouanSunter dieGe setze der Republik" stipulirt ward; mangab ihnen ebenfalls Geld, und ein Theil der von ihnen aus-gegebenen realistischen Bons wurde ausbezahlt.
Die geheimen Artikel des Vertrags an La Jaunaye ge-währen eine richtige Vorstellung von der Gewandtheit derrepublikanischen Unterhändler und der Leichtgläubigkeit derVendeeischen; hier sind sie:
„Die Republikaner, überzeugt nach mehreren Jahre»„fruchtloser Kämpfe, daß sie die Royalisten des Poitou„und der Bretagne weder unterwerfen, noch aufreiben„können, gestehen nachfolgende Artikel zu: 1) die Mo-narchie soll wieder hergestellt werden. 2 ) Die katho-lische Religion soll wieder eingesetzt werden in all ihre„Herrlichkeit. 5) Bis zum Zeitpunkt der Wiederher-„stellung der Monarchie bleiben die Royalisten vollkom-„Mett HerreN ihres Landes; sie behalten daselbst auf„Staatskosten besoldete Truppen, welche gänzlich zur„Verfügung ihrer Anführer stehe». 4) Die im Namen„des Königs unterzeichneten Anweisungen, welche sich„bis auf 1,500,960 Franken belaufen dürfen, sollen von„den Staatskassen ausbezahlt werden; die Royalisten„behalten unter Anderem Alles, was sie den Republi-kanern abgenommen haben. 5) Die rvyalistischen Füh-„rer und Soldaten erhalten volle Summen, um sie„für ihre Verluste und Dienste zu entschädigen. 6) Nicht
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