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Zweiter Band.
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K27

gen, wo nur Handelsschiffe an rn können; der Zweck derdritten Klasse endlich ist, die Küstenfahrt zu decken. DieBatterien erster Klasse müssen aus zwölf 36 Pfün"ern, vierbronzenen 16- oder 18-Pfündern mit einer Roststätte zu glü-henden Kugeln und rier zwölfzolliaen Mörsern mit kegelför-miger Kammer bestehen; macht zusammen: 20 Feuerschlünde,außer 8 Feldstücken, 5 Sechspfündern, 5 Zwölfpfündern undzwei andern zur Vertheidigung des Passes der Umgegend undFlaukirung der Batterie. Diese Batterien müssen an derKehle einen Thurm nach Art von Nr», 1. haben, welchermit vier 2ipfündigen Karonaden oder 4 Zwölfpfündern aufder Platfvrm bewehrt ist, und Platz für 6» Personen ge-währt; der ferner entkält: ein Magazin zu Lebensmitteln,das den Zwieback, das Mehl, die Gemüse, den Wein, dasPöckelfleisch, das Oel, den Tabak für 120 Mann auf 20 Tagefassen kann, außerdem ein Pulvermagazin, um Pulver undPatronen zu 4000 Kanonenschüssen, 200 auf ein Geschütz ge-rechnet, aufzubewahren; endlich eine kleine Werkstätte zuSchmiede, Kohlen, Handwerkszeug, Eisen, Vorrathsstücke, umdie Lasteten wieder herzustellen. Dieser Thurm muß zwei-stöckig seyn, wenigstens 80 Fuß hoch, mit einem Graben,einer Gegenböschung, einem bedeckten Weg mit Waffenplätzen,in deren einem sich ein Ziehbrunnen oder eine Cisterne befindet.

2? Die Batterien -der zweiten Klasse müssen aüs vier21-Pfündern, zwei i6Pfündern, einem Rost und 2 Mörsernbestehen, im Ganzen aus 8 Feuerschlünden, außer wenigstensL Feldstücken; sie müssen ein Thurm nach Art von Nr. sc-haben, welcher zwei I8pfünd>ge Karonaden, oder 2 Sechs-pfünder auf seiner Brustwehr trägt, und eine Wohnung für25 Personen enthalten soll; ferner: eine Mundvorraths-kammer für 48 Personen auf 10 Tage; ein Pulvermagazinzu 160» Schüssen, eine kleine Werkstätte ohne Schmiede,

*) Siehe in Betreff dieser drei Hinweisnngen kurz nachher die Beschrei-bung der zu ernchlenden Thürme.

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