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Zehnter Band.
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nicht, und, den Eifer der Soldaten zurückweisend, die Offi-zieres die ihr Los theilen wollten, tröstend, entfernten siesich von Denen, die gestorben wären, um sie zu vertheidigen.

Damals beurkundete der Marschall Davoust einenschönen Charakter: zu spät enttäuscht, konnte er sich dochwenigstens nicht entschließen, der Mitschuldige oder der AgentDerjenigen zu werden, die sich mit dem Blute seiner Kame-raden tränken wollten. Er schrieb am 28. Juli an eines derOpfer der Ordonnanz vom 24sten: „Sie wissen ohne Zwei-fel von einer Ordonnanz, zu der man den König veranlaßthat, und welche die Verhaftung mehrerer Generale und diepolizeiliche Beaufsichtigung mehrerer Zkiderer gebietet, die so-dann vor Gericht gestellt werden sollen. Wir waren nachden Aeußerungen des Kriegsministers weit entfernt. Das zuerwarten. Diese Nachricht hatte uns Alle in den tiefstenSchinerz versenkt; allein die Erklärungen der so eben ange-kommenen Gencrallieutenants Görard, Valmy undReillelauten erfreulicher, da sie uns die Versicherung geben, daßder KöniH und die Minister nicht freie Hand gehabt haben.Nichtsdestoweniger habe ich es für meine Pflicht gehalten,dem Minister auf's Nachdrücklichste gegen diese Maßregelim Allgemeinen zu schreiben, und ich habe lebhaft gegen dieUngerechtigkeit reclamirt, daß mehrere Namen, wie die derGenerale Grouchy, Gilly, Laborde, Clauzel, auf dieListe gesezt wurden. Ich habe erklärt, daß, wenn man dieseGenerale wegen ihres Betragens in Lyon, Pont-Saint-Esprit, Toulouse und Bordeaux bestrafen wolle. Dieß esnIrrthum sey, und daß man meinen Namen an die Stelle desihrigen setzen müsse, da sie nur nach meinen Befehlen undAnweisungen als Kriegsminister gehandelt hätten. Ich habehinzugcsügt, daß, was den General Lamargue betreffe,kein anderer Grund vorhanden sey, seinen Namen auf dieListe zu setzen, als der, daß er die Vendöe zur Ruhe ge-bracht habe."