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zen durch mich einen Nachtheil erlitten. 3n diesemFalle — so sagt das Landrecht ausdrücklich — solldie Strase in sechs- bis zehnjährige Gefangenschaftverwandelt werden. So spricht jenes furchtbare Gesetz,das vor 80 Jahren wahrhaft mit.Blut geschriebenwurde, das auf jeder Seite mit dem Strang, mit demSchwert und selbst mit dem Rade bei der Hand ist.Gegenwärtig ist der Geist der Gesetze milder, undSie dürfen daher auf leinen Fall daran denken,über dies Strasmaaß noch hinauszugehen. Die That-sachen, meine Herren, stehen fest, sie sind einfach, undsprechen für sich: das Glück, die Vorsehung, oder wieSie sonst jene unsern Blicken verhüllte Macht nennenwollen, die Ihr Loos, meine Herren Richter, eben. sogut wie meines beherrscht — diese Macht hat mich demBruderkampfe entnommen, ehe wein Antheil an ihmden Punkt erreichte, der Ihnen das Recht gäbe, meinenTod zu beschließen. Nur über die Thatsache habenSie zu richten, die Thatsache ist: daß mein Thundem Staate keinen Nachtheil gebracht hat. Ichfordere also nicht Gnade, ich fordere nur die strengsteGerechtigkeit nach dem Buchstaben des Gesetzes,Wenn ich sage:
»Nach Recht und Fug können Sie mich nur zueiner FestungSstrase von solcher Dauer verurtheilen,daß ich nicht erst als abgelebter Geist Hoffnunghabe, ins Leben zurückzutreten.--
II.
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