436 V». Kleinere deutsche Staaten. (Tabellen.
1539 Johann Friedlich nimmt seinen Bruder Ernst zum Mitregentenan und übertragt ihm
1542 das Amt Koburg, nebst einem Jahrgehalt von 14,000 Gulden.
1546 Schmalkaldischer Krieg. Herzog Moritz von Sachsen wird vomKaiser mit der Vollstreckung der über Johann Friedrich ausgespro-chenen Acht betraut.
1547 Johann Friedrich schlägt den Markgrafen Albrecht von Baireuthbei Rochlitz und nimmt ihn gefangen (2. März), erobert seine unddes Herzogs Moritz Länder.
1547 (24. April) Niederlage des Kurfürsten bei Mühlberg durch KaiserKarl V. Gefangenschaft Johann Friedrichs. Wittenberger Kapi-tulation (19. Mai). Johann Friedrich verliert die Kurwürde undKurlande. Seine Söhne erhalten ein Gebiet in Thüringen, das50,000 Gulden jährlichen Einkommens betragen soll und dieHerrschaft Saalfeld als böhmisches Lehen, von dem Moritz100,000 Gulden Schulden übernahm. Moritz erhält die Kur-würde und die Knrländer mit Ausnahme der böhmischen Lehen imVogtlande, welche der böhmische Kanzler Burggraf Heinrich V.bekam, und des HerzogthumS Sagan und der Lehnshoheit überdie reußischen Lande, welche sich Ferdinand I. vorbehält. JohannErnst behält Koburg, sein Jahrgehalt wird aber auf 7000 Gul-den vermindert. Im BiSthum Naumburg muß der protestantischeBischof Amsdorf dem katholischen Bischof Julius von Pflug wei-chen und Moritz im Bisthum Merseburg die Herstellung der altenVerhältnisse gestatten.
2) Die albertinische Linie bis zur Erwerbung derKur würde.
1485 — 1500 Herzog Albrecht
1488 befreit Maximilian ans der niederländischen Gefangenschaft, wird
1489 dafür Statthalter der Niederlande,
1493 Erbstatthalter in Friesland und erhält die Anwartschaft auf diejülich'schen Lande,
1495 Feldherr des Neichsheeres.
1498 Einsetzung seines Sohnes Heinrich zum Erbstatthalter in Friesland/
1499 Empörung der Friesen. Einführung der Untheilbarkeit in denherzoglich sächsischen Landen (18. Februar).
1500 Albrecht zieht seinem Sohn zu Hilfe, wird bei der Belagerung Gro-ningens verwundet und von seinem Heere verlassen, und stirbt balddarauf.