2. Kap.)
Ursachen der belgischen Revolution.
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keit der Richter dem Willen des Königs nicht gemäß befunden und dieVerantwortlichkeit der Minister, eine Hauptforderung des Constitutiona-lismus, für unnöthig erklärt, da die Minister schon dem König verant-wortlich seien. Die holländische Sprache wurde Geschäfts- und Gerichts-sprache in Belgien, wo Alles französisch sprach. Endlich litt die Presseunter allerlei Ausnahmegesetzen und königlichen Ordonnanzen, sodaß denBelgiern jeder Weg abgeschnitten war, wo sie für ihre Beschwerden aufgesetzliche Weise Abhilfe finden konnten.
Als nun die Regierung die Opposition auf den Landtagen ent-schlossener und einmüthiger fand (1828); als die Presse, geschützt durchden katholischen Klerus, eine ausschweifende Rücksichtslosigkeit entfaltete,und zahlreiche Petitionen um Erfüllung der Constitntionsparagraphendie Tische der Generalstaaten bedeckten, trat sogar ein Theil der holländi-schen Abgeordneten auf belgische Seite. Die Regierung blieb fest undentsetzte alle Beamte, welche gegen sie gestimmt hatten, nicht nur ihrerAemter, sondern entzog ihnen auch das Wahlrecht.
Das Hauptorgan dieser gewaltthätigen Maßregeln war der Justiz-minister van Ma anen, ein Mann, der verschiedene Ueberzeugungsphasendurchlaufen hatte, Anhänger des Konvents gewesen, dem Könige Ludwigund dem Kaiser Napoleon gedient, dann durch eine kühne Schwenkungnach der manischen Seite sich bei König Wilhelm einzuschmeicheln ge-wußt hatte, der ihn wegen seiner großen Geschäfts- und Rechtskenntnisse,wie wegen seiner Anhänglichkeit an die absolute Monarchie, schätzen lernte.Auf diesen Maanen entlud sich alles Gift und alle Galle, welche ausden Federn der oppositionellen Presse floß. Daher war die Presse demJustizminister ein Dorn im Auge und er beschloß, sie unschädlich zu machen.Zu diesem Zwecke ließ er fünf Redacteure liberaler Zeitungen und denin Belgien gefeierten Publicisten de Potter ins Gefängniß werfen(1828). Gerade dieses Verfahren machte aus de Potter einen Mär-tyrer und erregte das öffentliche Mitleid für ihn. Eine Aeußerung desKönigs, welche das Benehmen der Opposition als Infamie bezeichnete,trug nicht dazu bei, die Anhänglichkeit der Belgier für ihn zu vermehren.Als Wilhelm nun gar mit eiserner Hand das Heiligthum der Justiz zer-störte und allen Richtern mit Absetzung drohte, die nicht im Sinne derRegierung handeln würden, erließ de Potter vom Kerker aus einen Aufrufzur Bildung von Vereinen zur Unterstützung abgesetzter „ patriotischer"Beamten, der ungemeinen Anklang fand. Van Maanen leitete gegende Potter, Tielemans, Bartels und de Neve, wegen Complots zum Umsturzder Regierung, den Proceß ein. Die Angeklagten wurden, trotz derglänzenden Vertheidigungen van de Weyer's und Gendebien's, zu mehr-jähriger Landesverweisung und Erstattung der Kosten verurtheilt (30.April 1830). Noch ehe de Potter den heimatlichen Boden verließ, rich-
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