Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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271
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3. Kap.)

Die Vorläufer der ungarischen Revolution.

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um eine größere Theilnahme an der Gesetzgebung gewähren, wenn dieStädte erst einige dringend nothwendige Reformen vorgenommen hätten.Dagegen waren jedoch die Magistrate aus selbstsüchtigen Motiven eingenom-men. Im Jahre 1835 wurde der Beschluß gefaßt, daß auch der adelige Be-sitzer eines B a u e r n g u t e s die daraus lastenden Steuern zu entrichten habe.Der Landtag von 1844 entschied definitiv die Sprachfrage, indem er dasUngarische für Reichstags, und Verwaltungssprache erklärte; die latei-nische Ucbersetzung der Gesetze fiel weg. Die Kroaten dursten noch sechsJahre lang ihr Votum lateinisch abgeben. In den öffentlichen Schulentrat das Ungarische an die Stelle des Lateinischen. Ferner entschiedensich die Stände dahin, daß gemischte Ehen auch von protestantischen Geist-lichen eingesegnet werden dürften, und erleichterten den Uebertritt vom Ka-tholicismus zum Protestantismus. Die Bürgerlichen wurden zu allenAemtern zugelassen und dem Bauernstand ein Theil der Drohnen abge-nommen. Erleichterung für die Juden, sowie die öffentliche und mündlicheStrafrechtspflege durch die ordentlichen Gerichte find von beiden Tafelnlebhaft befürwortet worden. Im Jahre 1845 wurde die Besteuerung desAdels angeregt. Der Abgeordnete des Tolnaer Comitats, Stephan B e-zeredj, gab das von Vielen bald nachgeahmte Beispiel der Selbstbesteue-rung. Die Zollverhältnisse Ungarns riefen eine lebhafte Opposition gegendie Regierung ins Leben. Ungarn war nämlich durch eine Zollschranke vonden übrigen österreichischen Provinzen geschieden, konnte aber seine Waarenaus dem Auslande beziehen und seine Producte dahin absenden, ohne an-dere Zölle zu entrichten, als diejenigen, welche von den übrigen österrei-chischen Staaten bezahlt werden. Es besaß auch seinen eigenen Freihafenin Fiume. Die Regierung hatte diese Zolllinie aus dem Gefühl der Gerech-tigkeit gegen die andern Provinzen geschaffen, da Ungarn kaum den zehn-ten Theil der Staatseinkünfte trug. Der große Grundbesitz und ein Theildes kleineren war unbesteuert; Erwerb- und Consumtionssteuern, Tabak-monopol und indirecte Abgaben waren dort unbekannt, bestanden aber inallen übrigen österreichischen Ländern. Diese ungarische Zolllinie war zwarlästig und hemmte den Verkebr, weil sie ihm bestimmte Straßen vorschrieb;überdies lieferten auch die Zölle keine nennenswertben Einnahmen, da dieErhebungskosten zu groß waren. Man wird aber der österreichischen Re-gierung die Anerkennung nicht versagen können, daß sie gerecht gegen ihreanderen Provinzen handelte, den Zoll nur in mäßiger Höhe erhob,und gegen die wichtigsten ungarischen Jndustrieerzeugniffc sehr mildverfuhr. Woher sollten die zur Deckung de: ungarischen Staatsbe-dürfniffe nöthigen Geldmittel kommen, wenn die Regierung nicht auseinem Umwege den sonst steuerfreien Adel zu Abgaben herangezogen hätte,indem sie die wichtigsten Producte des großen Grundbesitzes: Tabak, Wein