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Guizot.
s3. Kap.
Westminsterabtei ab, weil Peel schon bei Lebzeiten ausdrücklich geäußerthatte, dereinst neben seinen Aeltern in der Pfarrkirche von Drayton be-graben werden zu wollen.
37. Frankreich. Louis Philipp und Franz Guizot.
Der Staatsmann, welcher in diesen acht Jahren Frankreichs Ge-schicke lenkte, bietet im Vergleich zu Peel ebenso viele Verschiedenheitenals Aehnlichkeiten dar. Die Hauptverschiedenheit liegt in ihren beider,fettigen Grundanschauuugen von dem Wesen der menschlichen Natur, desStaats und der Staatsregierung, die Hauptähnlichkeit in der Reinheitihrer Absichten und Gesinnungen, in der Einfachheit und Gemüthlichkeitihres Familienlebens. Franz Peter Wilhelm Guizot ist am4. Ociober 1787 zu Nimes von calvinistischen Aeltern geboren. Seineerste Jugend verlebte er unter den Greueln der jakobinischen Herrschaft,der auch sein Vater zum Opfer fiel. Die Mutter flüchtete mit dem Kna-ben nach Genf, dem Hauptsitz des Calvinismus, einer strengen Fröm-migkeit, regen GewerbfleißeS und einer gewissenhaften Gelehrsamkeit.Die Erlebnisse seiner Jugend pflanzten Guizot jenen gründlichen Haßgegen die politische und sociale Neuerungssucht des Volkes ein, das, sichallein überlassen, der Selbstvernichtuug entgegeneilt. Der Calvinismusversah Guizot mit festen Grundsätzen, mit jener Beharrlichkeit, die, we-der rechts noch links sehend, selbst vor den herbsten Folgerungen nichtzurückbebt. Von der Natur mit den glänzendsten Gaben ausgestattet,erzeugte jene Konsequenz aber auch einen abstoßenden Stolz, der sich vor-nehm von der Berührung mit der Welt zurückzieht und mehr dem Gelehr-ten, als dem Staatsmann ziemt. Was Guizot der menschlichen Naturzum Vorwurf machte, daß sie einen unbegrenzten Hochmuth besitze, der diefremde Hilfe verschmäht, welche sie von ihrer natürlichen Krankhaftigkeitheilen will: das hat er selbst im höchste» Maße besessen und sich nicht ge-scheut, seine früheren Maximen selbst Lügen zu strafen, da er 1829Vorsitzender der Gesellschaft: ^.iäo toi, vieu t'niclsru gewesen war.Guizot übertrug den calvinistischen Lehrsatz von der Sündhaftigkeit deseinzelnen Menschen und von der absoluten Gnadenwahl auf die ganzeGesellschaft und nahm hier ebenfalls einen Kamps des Guten mit demBösen an, in welchem das Gute unterliegen müsse, wenn ibm nicht einehöhere Macht zu Hilfe eile. Diese höhere Macht ist nach Guizot dieRegierung und deren erster Grundsatz: „nicht allein dem Bösen, son-dern auch dem Princip des Bösen, nicht allein der Unordnung, sondernauch den Leidenschaften und Ideen zu widerstehen, welche die Unordnunghervorbringen." „Das Volk ist verloren, wenn die Regierung an dasVolk verloren ist." Dieser Grundsatz macht die Regierung zu dem abso-