Band 
(1815 - 1854)
Entstehung
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471
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4. Kap.)

Rücktritt des Ministeriums Gagern.

471

ten Auftreten der Revolution in Baden war es nicht gerade zu verwun-dern. wenn die Reaction hier am schärfsten vorging und der Belagerungs-zustand bis zum August 1852 ausgedehnt wurde. Die Finanzen warenzerrüttet; das Heer wurde reorganifirt und sollte nach Preußen verlegtwerden, wogegen ein preußisches Corps Baden besetzt halten sollte. Kaumwaren aber die ersten Badener auf den ungangbaren Wegen des Harzes,um nicht hannöoerscheS Gebiet zu verletzen, angekommen, als Oesterreich,Bayern, Württemberg, Hannover und Hessen - Darmstadt dagegen prote-stirten und ein Sturm fich erhob. der. von den Ostmächten angefacht,Preußen mit Krieg bedrohte. Dieses räumte daher Baden und das we-gen eines Pöbeltumults, besetzte Hambnrg, und entließ die Badener inihre Heimat.

Die deutsche Reichsversammlung hatte diese Revolutionsbewegungmit ihren Beschlüssen und Rathschlägen begleitet. Am 4. Mai beschloßsie: „die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeindebehördenund das gesammte deutsche Volk aufzufordern, die Verfassung vom 28.März durch jedes gesetzliche Mittel zur Anerkennung zu bringen."Am 15. August sollte der erste Reichstag auf Grund des Reichswahl-gesetzes zusammentreten, am 15. Juli in ganz Deutschland zum Volkshausegewählt werden. In dem Fall, daß sich Preußen ausschließe, sollte einstwei-len das Oberhaupt des mächtigsten Staats (Bayern) als Reichsstatthaltersungiren. Darauf überreichte Gagern dem Reichsverweser ein neues Pro-gramm. worin der Punkt vorkam: „das Reichsministerium werde jederIntervention eines oder mehrerer Einzelstaaten zur Unterdrückung etwai-ger Bewegungen zum Zweck der Anerkennung der Reichsverfassung inanderen Einzelstaaten entgegentreten." Der ReichSverwefer genehmigtedieses zuletzt jeden Aufruhr beschönigende Programm nicht, worauf dasMinisterium Gagern abdankte (6. Mai). An demselben Morgen wurden dieverhängnißvollen Anträge v. Reden mit 188 gegen 148 Stimmen an-genommen : 1) dem schweren Bruch des Reichsfriedens, welchen die preu-ßische Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreich Sachsensich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu Gebote stehendenMittel entgegenzutreten; 2) neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruheund Sicherheit find diejenigen Bestrebungen des Volks und seiner Ver-treter, welche zur Durchführung der Reichsversaffung geschehen, gegenjeden Zwang und Unterdrückung in Schutz zu nehmen; 3) die proviso-rische Centralgewalt ist zur Durchführung dieser Beschlüsse aufzufordern.Diese Beschlüsse wurden dem Reichsverweser durch eine Deputation an-gezeigt, bis zu deren Zurückkunst sich die Versammlung permanent er-klärte. Da die Antwort des Reichsverwesers nicht befriedigte, brachteBackhaus zwei Anträge ein, die mit 163 gegen 142 Stimmen angenom-men wurden: 1) die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands, erschließ-