4. Kap.)
Das Dreikönigsbündniß.
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57. Das Dreikönigsbündniß. Die octroyirte Reichs-Verfassung. Der Fürstenrath und das Erfurter Parla-ment. Der Kurhessische Verfassungsstreit. Die Diffe-renzen zwischen Oesterreich und Preußen. Ende Schles-wig.Holsteins. Die Dresdener Konferenzen. Reacti-virung des Bundestages. Die Zollstreitigkeiten. Derösterreichisch-preußische Handelsverein. Das Schicksalder deutschen Flotte.
Am 26. Mai 1849 traten die Könige von Sachsen und Hannovereinem von dem König von Preußen vorgeschlagenen Bündniß mit der be-schränkenden Erklärung bei. daß die Verhandlungen zu erneuern seien,wenn nicht alle übrigen deutschen Staaten, außer Oesterreich, beiträten.Preußen hatte nämlich einen Bund zu gegenseitigem Schutz und Trutzproponirt, zu welchem allen Gliederndes deutschen Bundes der Zutrittoffenstehen, dessen Oberleitung aber der Krone Preußen und einem ausBevollmächtigten der Bundesglieder bestehenden Verwaltungsrath über-tragen werden sollte. Die deutsche Reichsversassung war mit einigenMo-dificationen octroyirt, die Revision derselben durch den nächsten Reichstagaber vorbehalten worden Eine Hauptschwierigkeit für das Dreikönigsbünd-niß bot der Reichsverweser, welchen Preußen vergeblich zur Niederlegungseines Amtes zu bewegen suchte und daher seinen Bevollmächtigten ausFrankfurt abrief (22 Juni), „da der Centralgewalt die Bedingungenihrer Wirksamkeit und die Voraussetzungen ihrer eigenthümlichen Stellungentzogen seien." Dennoch refignirte der Erzherzog nicht, obwohl er nachGastein abreiste, um nicht mehr zurückzukehren (30. Juni). Die drei Kö-nige setzten jetzt einen Verwaltungsrath ein: v. Canitz, v. Zeschau, v.Wangenheim, und bestellten das Bundesschiedsgericht. Mit AusnahmeOesterreichs, Bayerns, Württembergs, Luxemburgs, Holsteins, Hessen-Homburgs , Liechtensteins und Frankfurts traten alle deutschen Bundes-staaten dem Dreikönigsbündniß bei. Die Opposition gegen dasselbe be-gann Bayern, welches dem König von Preußen sonderbündlerische Zwecke(5. Juni) und das Bestreben, seine Macht zu erweitern, zum Vorwurfmachte, und endlich den Beitritt zum Dreikönigsbunde ablehnte (8.September). Demselben Beispiel folgte Württemberg (29. September),dessen Ständeversammlung noch einmal den feierlichen Beschluß faßte, ander Frankfurter Reichsversassung festzuhalten (29. December 1849) undin ihrer Adresse die für Preußen sehr verletzende Thronrede rühmendanerkannte, sodaß die diplomatischen Beziehungen zwischen Preußen undWürttemberg zwei Jahre lang gelöst blieben. Preußen sah, daß es ohneVerständigung mit Oesterreich die Tendenzen der kleineren Staaten,