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(1815 - 1854)
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Der Erfurter Reichstag.

s4. Kap.

welche früher alle Beschlüsse des Bundestags hingezogen hatten, nicht be-seitigen könne, und verständigte sich durch zwei Noten (30. Juli und 30.September) mit dem Kaiser über das sogenannte Interim, welches biszum 1. Mai 1850 gelten sollte. Hiernach gingen die Funktionen derCen-tralgewalt in die Hände einer Bundes-Central-Commisfion über, zu wel-cher Oesterreich und Preußen je zwei Mitglieder ernannten. Wo sich diesenicht einigen könnten, sollten die beiden Regierungen eine Verständigungerzielen, oder sich einem aus drei Bundesregierungen gebildeten Schieds-gericht unterwerfen. Diesem Project gaben nach und nach alle Bundesstaa-ten ihre Zustimmung und so traten Freiherr v.Kübeck und Feldmarschall-Lieutenant v. Schönhals österreichischerseits, General-Lieutenant v. Rado-witz, später v. Peucker, und Bötticher preußischerseits, zur interimistischenBundcscommission zusammen (20. December). Hannover und Sachsenhatten schon am 20. und 21. Octobcr dem preußischen Bündniß wiederentsagt, worüber Preußen das schon installirte Bundesschiedsgericht zurEntscheidung ausrief. An der preußischen Union hielten nur noch die klei-neren Staaten fest. Mit ihnen sollte der Versuch eines engeren Bun-des gemacht werden, der in den weiteren, alle deutschen Staaten umfassen-den Bund einzutreten vermöchte. Preußen und seine Verbündeten ord-neten nun Wahlen zu dem Reichstag in Erfurt an, der die octroyirte Ver-fassung revidiren und die für den engeren Bund getroffenen Maßregelngut heißen sollte. Die Wahlen wurden blos von der constitutionellenPartei — seit der von v. Gagern und Dahlmann veranstalteten Zusam-menkunft in Gotha (25. Juni t 849). die Go thauer genannt — mitEifer betrieben; die Ultramontanen, welche Oesterreich und Bayernschmerzlich vermißten, und die Alt- und Neupreußen, die jedes Zerwürfnismit Oesterreich vermeiden wollten und den Schein eines Zugeständnissesan die revolutionäre Reichsverfaffung, welche der octroyirten zum Vorbildgedient, haßten, betheiligten sich, wie bei jeder anderen Pflichterfüllung,das heißt sie waren bei den Wahlen zugegen, suchten aber solche Männerdurchzubringen, welche dem ganzen preußisch-deutschen Verfaffungswerkabhold waren. Am 20. März 1850 wurde das Erfurter Parlament inder Augustinerkirche eröffnet. Die Gethaner hatten die Mehrheit und bil-deten unter v. Gagern und v. Vincke die Linke; der Minister v. Bodelschwiughführte das linke Centrum, Urlichs das rechte Centrum, Stahl und Gerlach,Büß und Neichensperger die Rechte, welche aus den specifischen Preußenund den Ultramontanen zusammengesetzt war. Die preußische Regierunghatte zum Staatenhause viele vormärziiche Vertrauensmänner, wie Eich-horn, Gras Arnim und v. Dussberg, geschickt. Im Volishause wurdeSimson zum Präsidenten, der Geheime Rath von Schenk zu Schweins-berg aus Kassel und der Obergerichtsanwalt Rüder aus Oldenburg zuVicepräfidenten erwählt. Im Staatenhause traf die Ehre des Präsidiums