Band 
(1815 - 1854)
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Reformen in Preußen.

(4. Kap.

dem Herzog von Brabant, und die Differenz mit Amerika wegen der Ver-haftung des ungarischen Emissärs Koßta in Smyrna (23. Juni 1853)haben den Glanz und die Macht des Kaiserstaats neuerdings bewährt.Die sehr zerrütteten Finanzen scheinen sich mit jedem Jahre zu bessern;wenigstens haben sie nicht dem Eisenbahnbau Eintrag gethan und auchnicht das Zustandekommen der freiwilligen Anleihe von 500 MillionenGulden vom Jahre 1854 verhindert.

Die preußischen Kammern, welche am 7. August 1849 wiedereröffnet wurden, revidirten die Verfassung im Sinne der Regierung, wor-auf der König die Konstitution am 6. Februar 1850 beschwor. DasAttentat des wahnsinnigen Sefeloge (22. Mai 1850) führte zur Oc-troyirung einer strengen Preßordnung (5. Juni 1850). Die Liberalen,welche in der ersten Session noch mit der Regierung gegangen waren,trennten sich in der neuen Session von derselben (21. November 1850bis 9. Mai 1851) und bildeten die Opposition. Das constitutionelle Sy-stem erlitt vielerlei Anfechtungen von Seiten der Alt- und Neupreußenund der Orthodoxen, und scheint weder in dem preußischen Volke Bodenzu gewinnen, noch in maßgebenden Kreisen beliebt zu sein. Daher wurdevon entgegengesetzten Seiten her schon oft die Frage aufgeworfen, ob esnicht besser sei, die Verfassung lieber im ordentlichen Wege abzuschaffen,als durch einen Scheinconstitutionalismus den sittlichen Gehalt des Volkeszu gefährden und das Mistrauen zwischen Fürst und Volk zu verewigen.Die Wiederherstellung der Provinziallandtage (28. Mai 1851) verur-sachte viel Unruhe unter den konstitutionellen, welche sich der Wahlen zuden Provinziallandtagen enthielten. Ein neues Strafgesetz, welches denGeschwornengerichten die Preßprocesse entzog, trat mit dem 1. Juli 1851ins Leben, während die Gewerbegesetze vom 9. Februar 1849 erheblicheVeränderungen erlitten. Das Verbot des Besuchs von Jesuitenschulenund der Niederlassung der Jesuiten in Preußen brachte unter dem katho-lischen Klerus einen Sturm hervor. Bald darauf erschien ein in denDiö-cesen Trier und Köln befolgtes päpstliches Breve in Bezug auf die Schlie-ßung gemischter Ehen. Der König erklärte dasselbe „eines Protestantendurchaus unwürdig" und bedrohte jeden Officier mit Entlassung, der sichdem Bischof eidlich verpflichte, seine Kinder katholisch erziehen zu lassen.Preußen hatte am Ende des Jahres 1853 eine verzinsliche Schuld von188,347,625 Thalern und eine unverzinsliche von 30,842,347 Tha-lern. Im Ministerium trat v. Räumer (19. December 1850) an v. La-denberg's, v. Bodelschwingh an v. Raabe's (23. Juli 1851), v. Bonin(13. Januar 1852) an v. Stockhausen's Stelle, um (5. Mai 1854) durchGrafWaldersee abgelöst zu werden, weil er sich stark gegen Rußland erklärthatte. v. Weftpfalen leitet seit dem 19. Dec. 1850 das Innere, v- Man-teuffel als Präsident und mit der Autorität einer den Ministern über-