Band 
(1815 - 1854)
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Regelung der dänischen Thronfolge.

s4. Kap.

und Hvidts in die Regierung, welches im Aeußern eine national-dänischePolitik verfolgte, im Innern die demokratischen Grundsätze zur Gel-tung brachte. Am 23. October wurde der nach einem sehr freisinnigenWahlgesetz gewählte Reichstag eröffnet, welcher am 25. Mai 1849 eineaus dem Zweikammersystem beruhende, liberale Verfassung annahm. DieParteistellung des dänischen Reichstags richtete sich nicht nach Principiender inneren, sondern nach denen der äußeren Politik. Am 18. November1848 fand ein Ministerwechsel statt. Moltke bildete ein neues Cabinetaus Graf Sponneck, Madvig, Bang, Hansen und Clausen, wozu am 10.August 1850 noch Freiherr v. Reedtz kam. Die neue Organisation derStaatsverwaltung (28. Januar 1852). durch welche die Administrationder einzelnen Landestheile getrennt wurde, führte eine Veränderung desMinisteriums herbei: GrafReventlow-Criminil wurde fürHolstein-Lauen-burg, Graf Karl Moltke für Schleswig, Hansen, Bluhme, GrafSponneck, Bille, Bang, v. Scheel für Dänemark ernannt. Obwohl dasAmnestiedecret vom 29. März 1852 denen, welche sich rein politischerVergehen schuldig gemacht, Gnade zusicherte, so wurden doch eine MengeBeamte aus den Herzogthümern ausgemerzt und mit einem Male achtKieler Professoren ohne Pension entlassen. Der Reichstag von 1852 bis1853 war sehr wichtig, da er über die Einheit der Monarchie und die Ver-legung der dänischen Zollgrenze an die Eibe, endlich über die Anerkennungdes in London durch Protokoll vom 8. Mai 1852 mit den Großmächtenvereinbarten Thronfolgers Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg verhandeln sollte. Der Volksthing zeigte sich mit der Regie-rung nicht einverstanden und wurde aufgelöst. Gleiches Schicksal theilteam 19. April der neugewählte Volksthing, weil er dem Ministerium nichtdie benöthigte Majorität von drei Viertel bezüglich des Erbfolgegesetzesgegeben hatte. Auch im Ministerium herrschte Meinungsverschiedenheit,Oersted wurde Ministerpräsident und Bang trat aus. Erst der zum drit-ten Male gewählte Reichstag gab am 21. Juni seine Zustimmung zurThronfolgeordnung gemäß der königlichen Botschaft vom 4. Nov. 1852, undgenehmigte einige vom Gouvernement gewünschte Aenderungen in der Ver-fassung und im Wahlgesetze. Hinsichtlich des Budgets schlugen jedochdie Stände die Erhöhung des Kriegs- und Marine-Etats ab. Die Ver-legung der Zollgrenze von der Eider an die Elbe erfolgte am 1. Juni,wodurch Monas Handel hart getroffen wurde.

In Schweden regierte Karl XIV. Johann von 1818—1844,und daraus sein Sohn Oskar 1., welcher sich 1823 mit der PrinzessinJosephine von Leuchtenberg vermählte. Beide Regenten verstanden ihrenBeruf, und das Land gedieh bei den vielen Verbesserungen, welche sieim Straßen - und Kanalbau, in Heer, Flotte, Volksunterricht und Po-lizeipslege trafen. Karl und Oskar hielten das gute Einvernehmen mit