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dekretirts ich gleichfalls die Einverleibung des Olden-burgischen, und eines Theils von Westphalen bis Lü-beck, die Städte Hamburg und Bremen mit inbegriffen.Der Zweck dieser Einverleibung war, dem unerlaubtenHandel, der an dieser Küste der Nord-See getriebenwurde, ein Ende zu machen. Die Engländer hattensich der kleinen, den Danen gehörigen, einige Stundenvon der Küste Holstein’s gelegenen Insel Helgoland be-mächtigt. Von so geringem Umfange diese Insel auchist, wurde sie doch zu einem ungeheuren Magazineumgestaltet, wo die Küstenfahrer des haitischen Meeresund der Nord-See sich mit Vorräthen von englischenund Kolonial-VVaaren versahen. Dieser Grund reichtezu, um eine militairische Besetzung zu rechtfertigen,allein nicht, um eine förmliche Einverleibung mit demKaiserreiche auszusprechen. Auch hatte ich mir vor-genommen, diese Besitzungen vvieder herauszugeben,sowie England in die Gränzen der Mäfsigung zurück-trat. Es war klar, dafs, wenn ich Holland einst seineUnabhängigkeit zurückgab, die jenseits dieses Landesgelegenen Departements keine französischen Provinzenbleiben konnten. Bis dorthin verschlofs ich diese Pflanz-schulen des Schleichhandels den Engländern: ich vergröf-serte durch den Besitz dieses ausgedehnten Ulerlandesmeine Seemittel und mein Kontinentalsyslem, fafste 1 ufsim baltischen Meere und verdoppelte meinen Einflufsauf Dänemark und Schweden. Um aber diese Depar-tements der Ems , der Weser' und der Elbe in unmit-telbare Verbindungmit dem Kaiserreiche zu bringen,vereinigte ich mit einem Federzuge auch die Staatendes Herzog’s von Oldenburg, Schwager’s des Kaiser’»Alexander, damit. Es war diels ein etwas gewaltlhätigerMachtstreich, und ich durfte wohl darauf gefalst seyn,dafa jener Monarch mich dafür [zur Rede stellen würde.