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Erster Band.
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beitct; es setzt eine starke Staatsgewalt voraus welche Al-len gerecht wird.

Von dem größten Einfluß war es nun, daß im An-fange des sechzehnten Jahrhunderts, nach dem Vorbildevon Kaiser und Reich, auch der Churfürst von Branden-burg Joachim! sich alle Mühe gab, dem römischen oderwie man sich ausdrückte, dem geschriebenen kaiserlichenRechte, das er allein als Recht anerkannte, das Überge-wicht über die Landesgcwohnhciten zu verschaffen. Ineinem seiner Edictc erhebt er sich zum Begriff des Prin-zipales: er verfügt, wie die Kaiser pflegen, aus Vollkom-menheit seiner Macht und rechtem Wissen. * Es geschahnicht deshalb allein, daß die Universität Frankfurt gestiftetwurde; sie sollte ganz im Allgemeinen den EingcbornenGelegenheit geben, wie die Urkunde sagt, sich das Kleinodder Wissenschaft zu erwerben, ^ doch hatte ihre Errichtungeinen unmittelbaren Bezug auf das Recht. Der erste Kanz-ler war Doctor der Rechte von Bologna; der erste Or-dinarius der Juristcnfacultät hatte, sowohl in Rom alsam Neichskammergericht, den theoretischen Studien diePraxis hinzugefügt; bald finden wir einen namhaften Pro-fessor der Rechte, den seine von Bewunderung ergriffenenZuhörer die Gasse erfüllend aus dem Hörsaal nach Hausebegleiten. Ein neuer allgemeiner Gerichtshof ward ge-gründet, in welchem nach römischem Rechte gesprochen

1. Urkunde, mitgetheilt von Räumer in Lcdeburs Archiv V, 329.

2. ^io acguiionlla scianüi»« luarA-irila; ein Ausdruck der ohne-sweisel aus dem brandenbnrgischen Antrage stammt.