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meinen Angelegenheiten eingreifenden Thätigkeit erhebenkönnen.
So groß nun war die Macht des Churfürsten mitNichten, daß er es hätte wagen dürfen, nach dem Wun-sche der Städte die Steuer für Stadt und Land auszu-schreiben ohne Bewilligung der Ritterschaft; es schien so-gar einen Augenblick, als wolle er dieselbe ganz aufge-ben, und schon war ein Edict entworfen, nach welchemdas Heil der Städte durch eine bessere Vertheilung derCvntributivn herbeigeführt werden sollte; worüber sichsofort Mißvergnügen und böse Nachrede in dem Landeerhob, gleich als habe sich der Fürst von dem Adel ge-gen das allgemeine Beste einnehmen lassen. * In diesemAugenblick aber war Friedrich Wilhelm schon entschlos-sen: er schlug den einzigen Weg ein, welchen ihm die Lan-desverfassung offen ließ; er bewilligte den Städten alleindie Einführung der Steuer die sie forderten.
Das ward besonders dadurch möglich, daß Ritter-schaft und Städte schon seit langer Zeit zwei von einan-der gesonderte finanzielle Körperschaften bildeten, mit fe-ster Quotisation, die als die Grundfeste der ganzen Ver-fassung galt. Der Widerspruch der Ritterschaft, der nichtausblieb, verlor dadurch seine Kraft. Von den beidenKörperschaften hatte keine das Recht, sich in die Art und
v.^iädte am 11 April: er sei von seiner gleichsam inspirirten" unglücklicherweise divertirt. — Am 1S erklärt der Chur-fürst semen Willen sür die Accise.