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Erster Band.
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gerten, erklärten sich die Gilden, die Bürgerschaften selbstnicht ohne tumultuarische Aufwallung dafür, und rissenendlich jene mit sich fort. Die städtischen Abgeordnetenbezeichneten die Absicht des Fürsten als eine Eingebung. Gottes; sie flehen ihn als ihren liebsten Landesvater an,so viel tausend nach Linderung seufzende Seelen in Städtenund Dörfern zu erhören, und die Verbrauchssteuer statt derContribution ganz allgemein im Lande einzuführen.'

Einer der wichtigsten Momente für die gesammte Lan-desverfassung. An und für sich könnte man den Vorschlä-gen des Churfürsten nicht nachsagen, daß sie das Anse-hen der Stände als solcher bedroht hätten. Sie warensogar von dem Beispiel einer Republik hergenommen, vonden Niederlanden, wo ebenfalls die Besoldung einer zahl-reichen stehenden Armee auf den Ertrag der indircctenAbgabe, einer Consumtionsaccise gegründet war. Hättedie Ritterschaft sich in das Nothwendige gefunden, unddie Veränderung der Steuer bewilligt, so würde sie auchauf die Verwaltung derselben großen Einfluß gewon-nen, und die Bewilligung für die Zukunft in ihren Hän-den behalten haben. Die ständische Verfassung hätte sichauch hier über das blos Locale zu einer in die allge-

1. Eingaben vom 23 und 28 März 1667. Christen sollten mitHintansetzung des strengen Rechten den agonisirenden Nebenchristc»zu Hülfe kommen: die Auflage sei sowohl Gottes Wort als der Na-tur gemäß, „als welche eine gemeine Last gemein und mit gesam-ter Hülfe zu tragen anweiset--; keine Befreiung könne das Gesetzder gemeinen Wohlfahrt übcrwägcn. Übrigens erklärten wohl dieGilden „sie würden den CrecutoribuS die Hälse brechen--.