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Erster Band.
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ben, der Lehre und Ermahnung. Der Propst zu Berlinlegte aus dem Beispiel Christi und Davids dar, daßdie Regierung eines Königs zur Ehre Gottes und zumBesten der Unterthanen geführt werden müsse. Er be-zeichnet als das vornehmste Prinzip, das Regenten wis-sen sollen, dieses, daß sie um der Unterthanen, nicht dirUnterthanen um ihretwillen in der Welt sind. Er er-mähnt zum Gebet, daß Gott diesen Grundsatz allen Re-genten tief ins Herz drücken möge.

Auch die Stiftung des schwarzen Adlcrordens, derder Krönung unmittelbar voranging, hat einen Bezugauf die Pflichten des Königthums. Jenes „8uum oui-qne" in den Jnsignien desselben bezicht sich, wie Lam-berty versichert, der es selber angegeben hat, auf die De-finition einer guten Regierung, in der den Guten so-wohl wie den Bösen nach ihrem Verdienst geschehe; Lor-beer und Blitz bedeuten Belohnung und Strafe. DerGedanke wenigstens ist sehr königlich.

Leibnitz, der damals dem Hofe nahe stand und sichviel mit dieser Sache beschäftigte, bemerkt sehr wohl, daßallezeit zur Erfüllung des Wesens auch der Name ge-höre; der Churfürst von Brandenburg habe alles gehabt,was königlich sei; König aber sei er erst dadurch daßer König heiße.

Obgleich die neue Würde nur auf Preußen gegrün-det war, so umfaßten doch Titel und Rang alle Provin-zen. Die dem deutschen Reiche angehörigen wurden aus